[7] Währungsumrechnung

Die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung richtet sich nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“). Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode.

Die Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, und die Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen werden zum Devisenkassamittelkurs, d.h. zu dem durchschnittlichen Geld- oder Briefkurs zum Stichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und im Eigenkapital erfasst.

Transaktionen in fremder Währung der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs, nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam unter den Sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Wechselkurse der für den Abschluss wesentlichen Währungen stellen sich wie folgt dar:

Wechselkurse der wichtigsten Währungen in € 

 

Durchschnittskurs

Stichtagskurs

2012

2011

2012

2011

 

 

 

 

 

Australien (AUD)

1,2420

1,3480

1,2693

1,2683

Brasilien (BRL)

2,5114

2,3273

2,7033

2,4142

Schweiz (CHF)

1,2052

1,2327

1,2079

1,2154

China (CNY)

8,1138

9,0018

8,2218

8,1551

Großbritannien (GBP)

0,8112

0,8680

0,8129

0,8343

Russland (RUB)

39,9190

40,8810

40,3252

41,7267

U.S.A. (USD)

1,2863

1,3929

1,3197

1,2957

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