[28] Rück­stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Verpflichtungen, künftige und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Dazu werden Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Voraussetzungen des Plans ergibt, entweder als beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Plans“) oder als leistungsorientierte Pläne („Defined Benefit Plans“) klassifiziert.

Beitragsorientierte Pläne

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger hinaus geht das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber (und gegebenenfalls der Begünstigte selbst) an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen betrug im Geschäftsjahr 58,3 Mio. € (Vorjahr: 57,6 Mio. €). Davon entfielen auf geleistete Arbeitgeberbeiträge an staatliche Pläne 52,4 Mio. € (Vorjahr: 52,8 Mio. €). Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Versorgungssysteme werden unter den Funktionskosten ausgewiesen.

Leistungsorientierte Pläne

Bei leistungsorientierten Plänen wird den Begünstigten durch die Gesellschaft oder über einen externen Versorgungsträger eine bestimmte Leistung zugesagt. Der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch wird durch künftige Gehaltssteigerungen voraussichtlich höher ausfallen als der zum Stichtag fest zugesagte Betrag. Nach Eintritt in den Ruhestand können oftmals Rentenanpassungen erfolgen. Der Verpflichtungsumfang, beschrieben durch den versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der erdienten Anwartschaft auf diese aus heutiger Sicht erreichbare Zusage, wird durch den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung („Present Value of the Defined Benefit Obligation“ (DBO)) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und späterer Rentensteigerungen ausgedrückt.

Die KION Group gewährt gegenwärtig fast allen Mitarbeitern in Deutschland und vielen Beschäftigten im Ausland Pensionszusagen, die feste Leistungsansprüche umfassen und daher nach IFRS als leistungsorientierte Pläne zu bilanzieren sind. Zum 31. Dezember 2014 hat die KION Group in dreizehn Ländern leistungsorientierte Pläne eingerichtet. Bei allen wesentlichen leistungsorientierten Pensionsplänen hängt die zu gewährende Versorgungsleistung vom individuellen Einkommen ab, entweder direkt oder über zwischengeschaltete Bausteinvereinbarungen. Die bedeutendsten leistungsorientierten Pläne – mit 91,2 Prozent (Vorjahr: 91,3 Prozent) des weltweiten Verpflichtungsumfangs – unterhält die KION Group in Deutschland und Großbritannien.

Deutschland

In Deutschland hängen die im Rahmen der Pensionsordnung 2001 bzw. Pensionsordnung 2002 gewährten Versorgungsleistungen von der Beschäftigungsdauer und dem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt der Mitarbeiter ab (Rentenbausteinzusage). Die Höhe eines Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation mit einem bestimmten Prozentsatz und einem altersabhängigen Verrentungsfaktor. Der Versorgungssatz beträgt 3,4 Prozent (Pensionsordnung 2001) bzw. 2,0 Prozent (Pensionsordnung 2002) des Bruttoarbeitsentgelts, das der Mitarbeiter in dem jeweiligen Berechnungszeitraum bezogen hat. Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die erdiente Versorgungsanwartschaft als monatliche Altersruheleistung, als Invalidenleistung oder im Fall von Hinterbliebenenversorgung als Witwen- oder Witwerleistung und Waisenleistung. Zudem bestehen für Mitglieder des Vorstands und für leitende Angestellte überwiegend Einzelzusagen. Für Details zu den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG wird auf die Ausführungen unter der Textziffer [43] verwiesen. Die Höhe der Leistungen bei den leitenden Angestellten hängt von der Art der gegebenen Zusage ab. Bei den sogenannten „alten“ Einzelzusagen wurde ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Versorgungsleistung zugesagt. Bei den sogenannten „neuen“ Einzelzusagen besteht die arbeitgeberfinanzierte Zusage aus zwei Komponenten: der fixen Grundversorgung sowie der variablen Aufbauversorgung, mit der in einem beitragsorientierten System jährliche Rentenbausteine erdient werden. Beide Komponenten sind der Höhe nach vom Stellengrad des leitenden Angestellten abhängig.

Darüber hinaus werden die inländischen Mitarbeiter im Rahmen des KION Vorsorgeplans durch Zusage einer fest definierten Mindestverzinsung beim Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung unterstützt. Die Versorgungsleistungen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Der hierbei jeweils eingebrachte Beitrag wird auf Basis einer garantierten Mindestverzinsung von 3,0 Prozent und in Abhängigkeit vom Alter des Mitarbeiters in einen Kapitalbaustein umgerechnet. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt eines Versorgungsfalls entweder in eine lebenslang laufende Rentenleistung oder in eine einmalige Kapitalzahlung umgerechnet wird.

Die KION Group fördert in Deutschland den Aufbau eigener Altersversorgung außerdem durch einen zusätzlichen Versorgungsbeitrag zur Umwandlung im KION Vorsorgeplan bei einer Teilnahme an der Entgeltumwandlung (sogenannte „Matching Contributions“). Leitende Angestellte erhalten 50,0 Prozent des im Kalenderjahr umgewandelten Beitrags als zusätzlichen Versorgungsbeitrag, wobei die absolute Höhe des Zuschusses als Prozentsatz des Einkommens begrenzt ist (Spanne von 2,5 Prozent bis maximal 5,0 Prozent). Alle übrigen Mitarbeiter, die am betrieblichen Versorgungssystem teilnehmen, erhalten bis zu 0,4 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts.

Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen in Deutschland deckt die KION Group teilweise durch sogenannte „Contractual Trust Arrangements“ (CTA) ab, die als Planvermögen im Sinne des IAS 19 qualifiziert werden. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen nicht. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ist die betriebliche Altersversorgung in Deutschland weitestgehend durch den Pensionssicherungsverein gesetzlich geschützt.

Großbritannien

In Großbritannien entfielen bisher die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen hauptsächlich auf vier Pläne. Durch die Entkonsolidierung der Linde Heavy Truck Division Ltd. im Dezember 2014 sind davon zwei Pensionspläne („Blackwood Schemes“) aus dem Konsolidierungskreis abgegangen. Die zugesagten Leistungen umfassen neben einer lebenslangen Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen. Die Höhe der Rente hängt von der Dienstzeit und dem Endgehalt ab. Die zwei zum Bilanzstichtag verbleibenden Pläne sind seit mehr als zehn Jahren für neue Mitarbeiter geschlossen. Da die Produktion im Schwerstapler-Werk in Merthyr Tydfil (Wales, Großbritannien) in 2013 wie geplant eingestellt wurde, ergaben sich bei den Blackwood Schemes im Vorjahr Erträge aus Plankürzungen.

Die zwei Pläne werden von individuellen Treuhänderausschüssen („Boards of Trustees“) überwacht, welche den Betrieb, den Finanzierungsstatus und die Anlagestrategie steuern. Die Treuhänderausschüsse setzen sich aus von den beteiligten Gesellschaften benannten Personen und aus ausgewählten Begünstigten der Pläne zusammen.

Der Treuhänderausschuss ist nach lokaler Gesetzgebung verpflichtet, mindestens alle drei Jahre eine Bewertung durchzuführen. Im Rahmen der sogenannten 2012-Bewertung der Pensionspläne für die Mitarbeiter der englischen Konzerngesellschaften der KION Group einigten sich die Gesellschaft und die Treuhänder der Pensionsfonds im Mai 2014 auf eine Berechnungsmethode, nach der das Defizit für die zwei verbleibenden Pensionspläne zum 1. Juli 2013 8,6 Mio. € betrug. Auf dieser Basis wurde mit den Treuhändern vereinbart, dass von der KION Group zum Ausgleich des Defizits in 2015 ein Betrag in Höhe von umgerechnet rund 4,5 Mio. € und in 2016 ein Betrag in Höhe von umgerechnet rund 2,3 Mio. € zu leisten sei. Diese Zahlungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass bei einer jährlichen Prüfung der Finanzierungslage der Pensionspläne weiterhin ein Defizit besteht. Soweit durch eine Zahlung eine Überfinanzierung der Pensionspläne entstehen würde, entfällt für das jeweilige Jahr die Zahlungspflicht der KION Group. Von Januar bis Mai 2014 wurden von der KION Group Einmalzahlungen in Höhe von umgerechnet 1,4 Mio. € geleistet. Weitere Zahlungen für das Geschäftsjahr 2014 sind auf Basis der neuen Vereinbarung nicht zu leisten.

Darüber hinaus hat die KION Material Handling GmbH den Treuhändern von den Blackwood Schemes Ausfallgarantien gewährt, nach denen die KION Material Handling GmbH beim Ausfall der jeweiligen Arbeitgeber sämtliche Verpflichtungen dieser Arbeitgeber bis zur Höhe des sogenannten jeweiligen Buy-out Deficit unter bestimmten Bedingungen übernehmen wird.

Diese Garantien ersetzen die im Laufe des Geschäftsjahres 2013 ausgestellten Letters of Support, welche die bereits im Geschäftsjahr 2012 den Blackwood Schemes gewährten Garantien der KION Material Handling GmbH (vormals: KION GROUP GmbH) gemäß den Garantievereinbarungen nach dem Börsengang der KION GROUP AG ersetzt haben. Soweit diese Letters of Support zugunsten anderer englischer Pensionspläne als den Blackwood Schemes ausgestellt worden sind, wurden diese Letters of Support dahingehend einvernehmlich geändert, dass die Treuhänder künftig jederzeit eine Bewertung der Defizite der Pensionspläne durchführen können, ohne dadurch den Anspruch aus dem jeweiligen Letter of Support zu verlieren.

Außerdem wurden den Treuhändern aller vier Pläne dingliche Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten am Immobiliarvermögen englischer Konzerngesellschaften und flexible Sicherheiten an den Mietflotten von englischen Händlergesellschaften in einem Gesamtrahmen von maximal rund 23,2 Mio. € bestellt. Die Laufzeit dieser Sicherheiten ist auf fünf Jahre bis zum 1. Juli 2018 begrenzt und der Gesamtrahmen reduziert sich nicht durch Leistungen der KION Group. Aufgrund der Lage der jeweiligen Gesellschaften im Hinblick auf derzeitige sowie zukünftige Finanz- und Ertragssituationen wird die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering angesehen.

Übrige Länder

Darüber hinaus bestehen in der Schweiz und den Niederlanden jeweils umfangreiche Vermögenshinterlegungen in externen, zugriffsbeschränkten Pensionsfonds. Entscheidungen hinsichtlich der Dotierung des Planvermögens werden unter Berücksichtigung der Entwicklung von Planvermögen und Pensionsverpflichtungen unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen für die Deckung sowie der nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abzugsfähigen Beträge getroffen.

Bewertungsannahmen

Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen an ehemalige Mitarbeiter der KION Group sowie deren Hinterbliebene nach IAS 19 „Employee Benefits“ gebildet. Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Die Annahmen variieren u.a. in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Währung, in der die Leistungszusagen bestehen bzw. die Anlage des Fondsvermögens erfolgt sowie von den Kapitalmarkterwartungen.

Den Berechnungen der Leistungszusagen werden aktuelle, versicherungsmathematisch ermittelte, biometrische Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt. Des Weiteren kommen Annahmen über die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und Dienstjahren ebenso wie Pensionierungswahrscheinlichkeiten zur Anwendung. Der Berechnung der DBO zum Bewertungsstichtag liegen die in der > TABELLE 067 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde.

Annahmen Pensionsrückstellungen

067

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

 

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Abzinsungsfaktor

2,20 %

3,60 %

3,55 %

4,40 %

1,79 %

2,95 %

Gehaltssteigerung

2,75 %

2,75 %

4,25 %

4,16 %

2,49 %

2,44 %

Rentensteigerung

1,75 %

1,75 %

3,18 %

3,53 %

0,42 %

0,48 %

Der unterstellte Abzinsungsfaktor wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag erzielten Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen („Corporate Bonds“) mit einem Rating von AA ermittelt, wobei die Laufzeit der Anleihen der voraussichtlichen Fristigkeit der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllenden Verpflichtungen entspricht. Die Pensionsverpflichtungen ausländischer Gesellschaften werden nach vergleichbaren Grundsätzen und unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten berechnet.

Die zukünftigen Gehaltssteigerungen werden unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der wirtschaftlichen Situation jährlich geschätzt.

Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden im Inland seit dem 31. Dezember 2009 modifizierte „Richttafeln 2005 G“ von Dr. K. Heubeck zugrunde gelegt; hierin ist im Vergleich zu den unmodifizierten Richttafeln eine etwas höhere Lebenserwartung von Männern berücksichtigt. Für die zwei zum Bilanzstichtag verbleibenden leistungsorientierten Pläne in Großbritannien werden die S1NA CMI 2013 (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS) unter Berücksichtigung eines normalen gesundheitlichen Zustands) mit einem Langzeittrend von 1,25 Prozent p.a. zugrunde gelegt.

Die in der > TABELLE 067 nicht genannten versicherungsmathematischen Annahmen wie z.B. Fluktuation, Invalidisierung etc. werden entsprechend den im jeweiligen Land anerkannten Erwartungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Erwartungen der betroffenen Gesellschaften bestimmt.

Für die Ermittlung des Nettozinsaufwands („Net Interest Cost“) und des Aufwands für die im laufenden Geschäftsjahr erdienten Leistungen („Current Service Cost“) wurden die in der > TABELLE 068 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde gelegt.

Annahmen Pensionsaufwendungen

068

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

 

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Abzinsungsfaktor

3,60 %

3,50 %

4,40 %

4,35 %

2,95 %

2,57 %

Gehaltssteigerung

2,75 %

2,75 %

4,16 %

4,17 %

2,44 %

2,36 %

Rentensteigerung

1,75 %

1,75 %

3,53 %

2,94 %

0,48 %

0,26 %

Abweichungen zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Entwicklung des Verpflichtungsumfangs sowie der hinterlegten Vermögenswerte, die sogenannten Neubewertungen, werden gemäß IAS 19 sofort erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Somit wird in der Bilanz als Versorgungsschuld grundsätzlich der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen.

Bei einem extern finanzierten Versorgungssystem wird dieser Anwartschaftsbarwert um das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögen des externen Versorgungsträgers (Planvermögen) gekürzt. Übersteigt das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (Nettovermögen), wird nach IAS 19 ein Aktivposten ausgewiesen. Die Vorschrift des IAS 19.64 in Verbindung mit den erläuternden und ergänzenden Vorgaben der IFRIC 14 lässt im Fall der Vermögensüberdeckung den Ansatz eines Vermögenswertes nur dann zu, wenn der jeweiligen Gesellschaft als verpflichteter Arbeitgeber daraus künftige witschaftliche Vorteile in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen oder in Form von Rückerstattungen entstehen. Soweit das Vermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Zwei leistungsorientierte Pensionspläne in Großbritannien weisen zum Bilanzstichtag eine Überdeckung des Planvermögens über den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung aus, für welche die Vorschriften über die Begrenzung des in der Bilanz zu aktivierenden Vermögenswertes nicht greifen.

Bilanz

Das in den Vorjahren zusätzlich berichtete Planvermögen aus den Entgeltumwandlungen in Deutschland in Höhe von 28,2 Mio. € (Vorjahr: 23,1 Mio. €) sowie die korrespondierenden Verpflichtungen aus der Direktzusage in gleicher Höhe werden in die > TABELLEN 069 – 075 aufgenommen. Hierdurch erhöht sich in der tabellarischen Darstellung der Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung und der Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar 2013 bzw. 31. Dezember 2013 um jeweils 19,5 Mio. € bzw. 23,1 Mio. €.

Der Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (DBO) hat sich wie in der > TABELLE 069 dargestellt entwickelt.

Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen

069

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Barwert der Verpflichtung zum 01.01.

588,1

564,9

422,1

419,5

95,7

98,4

1.106,0

1.082,7

Änderung Konsolidierungskreis

0,0

–53,2

0,0

–53,2

0,1

Währungseffekte

30,5

–8,5

1,0

–0,8

31,5

–9,2

Laufender Dienstzeitaufwand

19,1

18,3

1,1

1,2

3,1

3,4

23,4

23,0

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) aus Planänderungen

3,4

0,1

0,3

–0,9

–1,3

2,6

–1,0

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) aus Plankürzungen

–0,7


–0,7

Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen

21,3

19,6

18,7

17,1

2,8

2,5

42,7

39,2

Arbeitnehmerbeiträge

3,2

2,5

0,0

0,9

0,9

4,1

3,4

Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen

–12,9

–12,1

–1,6

–1,0

–14,4

–13,1

Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen

–0,2

–18,9

–17,7

–2,2

–1,4

–21,4

–19,1

Übertragung auf andere Versorgungsträger

–0,4

–0,4

–0,0

–0,5

–0,4

Neubewertungen

188,0

–4,7

38,0

11,0

22,0

–5,0

247,9

1,3

Barwert der Verpflichtung zum 31.12.

809,6

588,1

438,4

422,1

120,8

95,7

1.368,8

1.106,0

davon direkt zugesagt (ohne Planvermögen)

334,4

237,9

33,6

28,0

368,1

265,9

davon mit Planvermögen hinterlegt

475,2

350,3

438,4

422,1

87,2

67,8

1.000,7

840,2

Die DBO in den übrigen Ländern entfällt größtenteils auf Tochtergesellschaften in der Schweiz (2014: 48,7 Mio. €; 2013: 40,0 Mio. €) und in den Niederlanden (2014: 38,4 Mio. €; 2013: 27,7 Mio. €).

Die Komponenten der Neubewertungen sind in der > TABELLE 073 aufgeführt.

In der > TABELLE 070 wird die Entwicklung der Zeitwerte des Planvermögens dargestellt.

Entwicklung des Planvermögens

070

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Zeitwert des Planvermögens zum 01.01.

65,0

59,5

441,6

439,5

61,7

58,9

568,3

557,9

Änderung Konsolidierungskreis

–56,5

–56,5

Währungseffekte

31,8

–8,9

0,8

–0,6

32,6

–9,5

Zinsertrag aus Planvermögen

2,1

2,1

19,6

18,1

1,7

1,4

23,4

21,6

Arbeitnehmerbeiträge

3,2

2,5

0,0

0,9

0,9

4,1

3,4

Arbeitgeberbeiträge

1,0

2,4

2,4

7,3

2,2

1,9

5,6

11,6

Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen

–0,2

–18,9

–17,7

–2,2

–1,4

–21,4

–19,1

Übertragung auf andere Versorgungsträger

–0,1

–0,1

Neubewertungen

2,6

–1,5

35,5

3,3

8,8

0,6

46,9

2,4

Zeitwert des Planvermögens zum 31.12.

73,6

65,0

455,5

441,6

73,8

61,7

603,0

568,3

Im Geschäftsjahr 2014 haben Mitarbeiter in Deutschland insgesamt 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) im Rahmen des KION Vorsorgeplans gewandelt.

Die Arbeitgeberbeiträge 2014 in Großbritannien in Höhe von 2,4 Mio. € enthalten aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Einmalzahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € in Pensionsfonds. Darüber hinaus wurden in Deutschland für die übrigen Vorstandsmitglieder der KION GROUP AG Einmalzahlungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) in einen inländischen CTA geleistet.

Die erwarteten Zahlungen für das Folgejahr belaufen sich auf 22,6 Mio. € (2014: 23,7 Mio. €). Diese umfassen 7,3 Mio. € (2014: 9,2 Mio. €) erwartete Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen sowie 15,3 Mio. € (2014: 14,6 Mio. €) erwartete direkte Rentenzahlungen, die nicht durch entsprechende Erstattungen aus dem Planvermögen gedeckt sind. Aufgrund der weiterhin bestehenden Deckungslücke bei zwei leistungsorientierten Pensionsplänen in Großbritannien nach lokalen Bewertungsregeln sind in den erwarteten Arbeitgeberbeiträgen 2015 Einmalzahlungen in Höhe von 4,5 Mio. € (2014: 6,9 Mio. € für alle vier Pläne) entsprechend den mit den Treuhändern getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt.

Die Überleitung des Finanzierungsstatus und der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember ausgewiesenen Beträge ist der > TABELLE 071 zu entnehmen.

Finanzierungsstatus und Nettoverpflichtung

071

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Barwert der ganz oder teilweise über einen Fonds finanzierten Verpflichtungen

–475,2

–350,3

–438,4

–422,1

–87,2

–67,8

–1.000,7

–840,2

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

73,6

65,0

455,5

441,6

73,8

61,7

603,0

568,3

Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (–)

–401,6

–285,3

17,2

19,5

–13,3

–6,1

–397,8

–271,8

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Verpflichtungen

–334,4

–237,9

–33,6

–28,0

–368,1

–265,9

Nettoverpflichtung (–) bzw. Nettovermögen (+) zum 31.12.

–736,0

–523,1

17,2

19,5

–47,0

–34,1

–765,8

–537,7

davon ausgewiesen unter „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“

–736,0

–523,1

–4,5

–2,9

–47,0

–34,1

–787,5

–560,1

davon ausgewiesen unter „Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte“

21,6

22,4

0,0

21,6

22,4

Für die KION Group ergibt sich insgesamt ein Dotierungsgrad (Verhältnis zwischen Planvermögen und Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung) in Höhe von 44,0 Prozent (Vorjahr: 51,4 Prozent).

Die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in der > TABELLE 072 fortentwickelt.

Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

072

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Stand zum 01.01.

523,1

505,4

2,9

2,7

34,1

39,5

560,1

547,6

Änderung Konsolidierungskreis

0,0

0,0

0,1

Währungseffekte

0,3

–0,1

0,2

–0,2

0,4

–0,2

Dienstzeitaufwand gesamt

22,5

18,3

2,2

2,1

24,7

20,4

Nettozinsaufwand

19,2

17,5

0,1

0,1

1,1

1,1

20,4

18,7

Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen

–12,9

–12,1

–1,6

–1,0

–14,4

–13,1

Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen

–1,0

–2,4

–0,2

–0,2

–2,2

–1,9

–3,4

–4,5

Übertragungen auf andere Versorgungsträger

–0,3

–0,4

–0,0

–0,4

–0,4

Neubewertungen

185,4

–3,2

1,4

0,4

13,2

–5,6

200,0

–8,4

Stand zum 31.12.

736,0

523,1

4,5

2,9

47,0

34,1

787,5

560,1

Kapitalflussrechnung

Bei nicht durch externes Vermögen gedeckten Zusagen werden die Zahlungen an die Leistungsempfänger direkt vom Unternehmen geleistet und belasten somit den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Sind die Leistungszusagen durch externes Vermögen unterlegt, so werden die Zahlungen aus dem vorhandenen Planvermögen geleistet und sind für das Unternehmen liquiditätsneutral. In diesem Fall führen stattdessen ggf. durch das Unternehmen geleistete Zuwendungen zu den externen Pensionsfonds zu einem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit.

Für die wesentlichen Pensionszusagen der KION Group wurden im Berichtsjahr 35,8 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €) an Leistungszahlungen erbracht, davon wurden 14,4 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) vom Unternehmen direkt und 21,4 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €) aus Planvermögen geleistet. Die liquiditätswirksamen Dotierungen des Planvermögens betrugen im Berichtsjahr 5,6 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €). Außerdem wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) auf externe Versorgungsträger übertragen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Für Leistungszusagen werden nach den Bilanzierungsvorschriften des IAS 19 versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt, um nach festen Regeln den zu erfassenden periodengerechten Aufwand zu bestimmen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigende periodenbezogene Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich zusammen aus verschiedenen, gesondert zu berechnenden und offenzulegenden Komponenten.

Der Dienstzeitaufwand („Service Cost“) entspricht dem im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsanspruch und ist ergebniswirksam zu berücksichtigen. Er berechnet sich als der Anwartschaftsbarwert desjenigen Anteils der im Versorgungsfall zu erwartenden DBO, der gemäß der individuell erreichbaren Dienstzeit dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnen ist.

Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entsteht im Fall einer Änderung der Versorgungszusage und wird sofort und vollständig erfasst.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Nettozinsaufwand / -ertrag, der sich aus der Multiplikation der Nettoschuld (Anwartschaftsbarwert der Verplichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögen (sofern das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung übersteigt) zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Abzinsungsfaktor ergibt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 erfasste Gesamtaufwand für leistungsorientierte Pensionspläne (Aufwendungen abzüglich Erträge) setzt sich wie in der > TABELLE 073 dargestellt zusammen.

Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen

073

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Laufender Dienstzeitaufwand

19,1

18,3

1,1

1,2

3,1

3,4

23,4

23,0

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) aus Planänderungen

3,4

0,1

0,3

–0,9

–1,3

2,6

–1,0

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) aus Plankürzungen

–0,7

–0,7

Dienstzeitaufwand gesamt

22,5

18,3

1,2

0,8

2,2

2,1

26,0

21,2

Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen

21,3

19,6

18,7

17,1

2,8

2,5

42,7

39,2

Zinsertrag aus Planvermögen

–2,1

–2,1

–19,6

–18,1

–1,7

–1,4

–23,4

–21,6

Nettozinsaufwand (+) bzw. -zinsertrag (–)

19,2

17,5

–1,0

–1,0

1,1

1,1

19,3

17,6

Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen gesamt

41,7

35,8

0,3

–0,2

3,3

3,2

45,3

38,8

Die KION Group weist insgesamt einen Nettozinsaufwand in Höhe von 19,3 Mio. € (Vorjahr: 17,6 Mio. €) im Finanzergebnis aus. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden in den Funktionskosten bilanziert.

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betragen im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 70,3 Mio. € (Vorjahr: 24,0 Mio. €).

Erfolgsneutral erfasste Beträge

Die Neubewertungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen, die in der Aufstellung der im Konzern-Eigenkapital erfassten Beträge ausgewiesen werden, stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar: > TABELLE 074

Erfolgsneutral erfasste Beträge

074

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 01.01.

–114,8

–118,0

–44,1

–37,0

–14,4

–20,2

–173,3

–175,1

Änderung Konsolidierungskreis

5,3

5,3

Währungseffekte

–3,1

0,6

–0,1

0,1

–3,2

0,7

Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung der Verpflichtungen

–188,0

4,7

–38,0

–11,0

–22,0

5,0

–247,9

–1,3

davon aus Veränderungen bei den demografischen Annahmen

–0,2

2,7

–0,2

0,1

–0,4

2,8

davon aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

–194,4

9,7

–37,8

–13,2

–21,8

4,1

–254,0

0,6

davon erfahrungsbedingte Anpassungen

6,4

–5,0

0,1

–0,5

–0,0

0,9

6,4

–4,7

Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung des Planvermögens

2,6

–1,5

35,5

3,3

8,8

0,6

46,9

2,4

Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 31.12.

–300,1

–114,8

–44,4

–44,1

–27,8

–14,4

–372,3

–173,3

Die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens entfallen vollständig auf erfahrungsbedingte Anpassungen. Die Änderungen von Schätzungen in Bezug auf leistungsorientierte Pensionszusagen führten zum 31. Dezember 2014 nach Abzug latenter Steuern insgesamt zu einer Verminderung des Eigenkapitals in Höhe von 138,3 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung 0,7 Mio. €).

Zusammensetzung des Planvermögens

Das Planvermögen der wesentlichen Pensionspläne setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: > TABELLE 075

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

075

 

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

Aktien

25,7

20,6

83,8

96,0

10,1

8,4

119,7

125,0

Festverzinsliche Wertpapiere

28,4

25,9

368,3

344,8

12,0

12,1

408,7

382,8

Immobilien

4,8

4,4

4,3

4,0

9,1

8,4

Versicherungspolicen

43,9

33,9

43,9

33,9

Sonstige

14,6

14,1

3,4

0,8

3,6

3,2

21,6

18,2

Planvermögen gesamt

73,6

65,0

455,5

441,6

73,8

61,7

603,0

568,3

davon Vermögenswerte ohne Preisnotierung an einem aktiven Markt gesamt

9,0

9,0

44,7

34,7

53,7

43,7

Versicherungspolicen

43,9

33,9

43,9

33,9

Sonstige

9,0

9,0

0,9

0,8

9,9

9,8

Das Planvermögen enthält keine selbst genutzten Immobilien oder andere selbst genutzte Vermögenswerte.

Sensitivitätsanalyse

Der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung liegen die zuvor in der > TABELLE 067 aufgeführten erheblichen Annahmen zugrunde. Bei Variation jeweils einer Annahme und Beibehaltung der übrigen Annahmen ergeben sich die in der > TABELLE 076 dargestellten Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung.

Sensitivität Barwert der Verpflichtungen

076

in Mio. €

 

2014

2013

Abzinsungsfaktor

Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte

–218,3

–159,4

Verringerung um 1,0 Prozentpunkte

290,6

207,8

Gehaltssteigerung

Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte

17,2

12,9

Verringerung um 0,5 Prozentpunkte

–17,9

–11,7

Rentensteigerung

Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte

39,5

32,7

Verringerung um 0,25 Prozentpunkte

–35,7

–27,5

Lebenserwartung

Zunahme um 1 Jahr

44,7

34,1

Die in der > TABELLE 076 dargestellte Sensitivitätsanalyse dürfte nicht repräsentativ sein für die tatsächliche Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen erheblichen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. Die Ermittlung der Sensitivitäten erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) wie für die Bewertung der in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 erfassten Verpflichtung.

Künftige Leistungszahlungen

Für die zum 31. Dezember 2014 bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre die in der > TABELLE 077 dargestellten Leistungszahlungen prognostiziert. Die erwarteten Versorgungsleistungen teilen sich auf in künftige vom Arbeitgeber direkt zu zahlende Leistungen (für 2015: 15,3 Mio. €) und in künftige aus dem vorhandenen Planvermögen zu zahlende Leistungen (für 2015: 19,7 Mio. €).

Erwartete Versorgungsleistungen

077

in Mio. €

Deutschland

Großbritannien

Übrige

Gesamt

2015

14,4

17,4

3,1

34,9

2016

15,8

17,8

4,0

37,6

2017

16,8

18,3

4,5

39,6

2018

17,9

18,8

3,9

40,6

2019

19,1

19,3

4,9

43,3

2020 bis 2024

120,1

104,7

25,5

250,4

Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag in Deutschland 21,7 Jahre (Vorjahr: 19,8 Jahre), in Großbritannien 13,6 Jahre (Vorjahr: 14,7 Jahre) und in den übrigen Ländern 17,1 Jahre (Vorjahr: 15,1 Jahre).

Risiken

Der Dotierungsgrad, die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen und die damit verbundenen Kosten hängen von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Abzinsungsfaktors angenommen, der auf Grundlage der erzielten Rendite für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit einem Rating von AA ermittelt wird. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens die angewandten Abzinsungsfaktoren unterschreitet, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen. Zudem wird die Höhe der Nettoverpflichtung insbesondere durch die Abzinsungsfaktoren beeinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau insbesondere in der Eurozone zu einer vergleichsweisen hohen Nettoverpflichtung beiträgt.

Das Planvermögen ist – insbesondere in Großbritannien – überwiegend in Unternehmensanleihen und inflationsindexierte britische Staatsanleihen angelegt. Den Marktpreisrisiken beim Planvermögen – insbesondere bei Aktien – wird durch die Festlegung der Anlagestrategie und -richtlinien sowie der laufenden Überwachung der Wertentwicklung begegnet. Zudem könnte ein negativer Trend auf den Finanzmärkten signifikante Auswirkungen auf die teilweise im Ausland bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen haben.

Des Weiteren trägt die KION Group in vollem Umfang das Risiko von möglichen zukünftigen Rentenanpassungen aufgrund der Langlebigkeit und der Inflation.

Die Einbringungen durch die Mitarbeiter im Rahmen des KION Vorsorgeplans (Entgeltumwandlung) in Deutschland werden in Fondsanteile angelegt. Sofern die tatsächliche Rendite dieser Fondsanteile die den teilnehmenden Mitarbeitern garantierte Verzinsung in Höhe von 3,0 Prozent unterschreitet, erhöhen sich die Personalaufwendungen der KION Group.