[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2014 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2014 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Die einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2014 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:

  • IFRS 10 „Konzernabschlüsse“;
  • IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“;
  • IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“;
  • Übergangsleitlinien, Änderungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12;
  • Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
  • IAS 27R „Einzelabschlüsse“;
  • IAS 28R „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“;
  • Änderungen zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • Änderungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften;
  • Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. die Einbringung in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen;
  • Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
  • IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“;
  • IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“;
  • Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
  • Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
  • Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
  • IFRIC 21 „Abgaben“;
  • Annual Improvements to IFRSs (2010 – 2012);
  • Annual Improvements to IFRSs (2011 – 2013);
  • Annual Improvements to IFRSs (2012 – 2014).

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage werden derzeit noch analysiert.