[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2017 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Die einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2017 fanden die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals Anwendung:

  • Änderungen zu IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“, Änderungen im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs (2014–2016),
  • Änderungen zu IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten,
  • Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standardänderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group. Für einen detaillierteren Überblick über die finanzierungsbedingten Ein- und Auszahlungen der KION Group wurde im Rahmen der Verbesserung der Angabepflichten in Textziffer [37] eine Veränderungsrechnung für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten in der aktuellen Berichtsperiode ergänzt.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • Änderungen zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“, Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung,
  • Änderungen zu IFRS 4 „Versicherungsverträge“, Erleichterungen bei der Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ vor Inkrafttreten der Neufassung des IFRS 4,
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“,
  • Änderungen zu IFRS 9 „Finanzinstrumente“, Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen,
  • IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“,
  • Klarstellungen zu IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“, Änderungen in Bezug auf die Identifikation von Leistungsverpflichtungen, die Klassifizierung als Prinzipal oder Agent, Umsatzerlöse aus Lizenzen sowie Übergangserleichterungen,
  • IFRS 16 „Leasingverhältnisse“,
  • IFRS 17 „Versicherungsverträge“,
  • Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“; Änderungen in Bezug auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen bei Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen,
  • Änderungen zu IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Änderungen im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs (2014–2016),
  • Änderungen zu IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Klarstellungen in Bezug auf die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die einen Teil der Nettoinvestition in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen darstellen,
  • Änderungen zu IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, Klarstellungen in Bezug auf die Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien,
  • IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“,
  • IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“,
  • Annual Improvements to IFRSs (2015 – 2017).

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Davon ausgenommen ist IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, der aufgrund der Wechselwirkungen mit IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ vorzeitig zum 1. Januar 2018 erstmals angewendet wird.

Der jeweils einschlägig anzuwendende Bewertungsmaßstab kann für den überwiegenden Teil der finanziellen Vermögenswerte auch gemäß den neuen Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 beibehalten werden. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 ergeben sich jedoch Änderungen im Wesentlichen bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die KION Group wendet für den überwiegenden Teil der finanziellen Vermögenswerte das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Infolge des neuen, auf erwarteten Verlusten basierenden Wertminderungsmodells erwartet die KION Group eine Reduzierung der für Adressenausfallrisiken gebildeten Risikovorsorge zwischen 25,0 Mio. € und 35,0 Mio. €. Die KION Group wendet IFRS 9 erstmals zum 1. Januar 2018 an; in Übereinstimmung mit den geltenden Übergangsvorschriften unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass alle bestehenden Hedge-Accounting-Beziehungen auch die Voraussetzungen des IFRS 9 für Hedge Accounting erfüllen. Die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen werden prospektiv angewendet.

Vor dem Hintergrund der Analyse der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ist zum Umstellungszeitpunkt davon auszugehen, dass sich der Realisierungszeitpunkt bzw. -zeitraum für die weit überwiegende Anzahl der heutigen Neugeschäfts- und Servicegeschäftsaufträge sowie der Fertigungsaufträge nicht ändern wird. Bezogen auf das Segment Supply Chain Solutions wird für einzelne bisher gemäß IAS 11 nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge künftig eine zeitlich nachgelagerte Umsatzerfassung erfolgen, da die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung nach IFRS 15 nicht erfüllt sein werden. Der hieraus resultierende Effekt wird für die Vermögens- und Finanzlage mit weniger als 50,0 Mio. € erwartet und für die Ertragslage unbedeutend sein. Die KION Group wendet IFRS 15 erstmals zum 1. Januar 2018 vollständig retrospektiv an und passt die Vorjahreszahlen entsprechend an. Insgesamt ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2017.

Aus der Analyse der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ergibt sich zum Umstellungszeitpunkt, dass im Wesentlichen alle bisher als nicht bilanzwirksame Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildeten Beschaffungsleasingverhältnisse künftig bilanzwirksam als Nutzungsrecht zuzüglich einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu erfassen sind. Daraus resultieren zusätzliche Nutzungsrechte zwischen 240,0 Mio. € und 280,0 Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing zwischen 260,0 Mio. € und 300,0 Mio. €. Zusätzlich wird im Bereich der indirekten Endkundenfinanzierung durch die Anwendung der Standards IFRS 15 und IFRS 16 erwartet, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser bisher als Verkaufstransaktionen betrachteten Sachverhalte künftig als Leasingverhältnisse einzustufen ist. In der Folge wird insbesondere ein Anstieg des Leasingvermögens zwischen 660,0 Mio. € und 720,0 Mio. € erwartet. Diesem stehen zusätzliche Restwertverbindlichkeiten zwischen 290,0 Mio. € und 350,0 Mio. € sowie abgegrenzte Umsatzerlöse zwischen 520,0 Mio. € und 580,0 Mio. € gegenüber. Die KION Group wendet IFRS 16 erstmals zum 1. Januar 2018 vollständig retrospektiv an; die Vorjahreszahlen werden unter Berücksichtigung der zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst. Die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2017 reduzieren sich aus der retrospektiven Anwendung voraussichtlich in einer Größenordnung von 145,0 Mio. € bis 195,0 Mio. €.

Aus der erstmaligen Anwendung der anderen zuvor genannten Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.