Erstmalige Anwendung neuer IFRS

Die KION Group wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundsätzlich vollständig retrospektiv an. Lediglich die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 werden prospektiv angewendet. Für IFRS 9 unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen, während für IFRS 15 und IFRS 16 die Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst wurden.

Die Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie die Segmentinformationen berücksichtigen die nachfolgend dargestellten Auswirkungen und Ausweisänderungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften.

IFRS 9 – Finanzinstrumente

Der einschlägige Bewertungsmaßstab ist für den überwiegenden Teil der Finanzinstrumente der KION Group gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 beizubehalten. Zum 1. Januar 2018 im Bestand befindliche Finanzbeteiligungen werden erfolgsneutral zum Fair Value ohne erfolgswirksame Reklassifizierung bei Abgang bilanziert. Zudem werden Anteile an nicht konsolidierten bzw. nicht nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften unter den Sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Des Weiteren resultieren aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Änderungen bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die KION Group wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerte an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Dies führte zu einer Reduzierung der für Adressenausfallrisiken gebildeten Risikovorsorge. Insgesamt resultierte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 ein Anstieg des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 14,6 Mio. € zum 1. Januar 2018.

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

Die zuvor in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte werden aufgrund der Anwendung des IFRS 15 erstmals in der Konzernbilanz separat ausgewiesen und betrugen zum 1. Januar 2017 117,4 Mio. €; analog dazu werden die zuvor unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 376,4 Mio. € ebenfalls als neue Bilanzposition dargestellt. Weitere Darstellungsänderungen in den primären Abschlussbestandteilen der KION Group ergeben sich nicht.

Der Realisierungszeitpunkt bzw. -zeitraum der weit überwiegenden Anzahl der Neugeschäfts- und Servicegeschäftsaufträge sowie der Fertigungsaufträge bleibt unverändert. Der in Einzelfällen von untergeordneter Bedeutung veränderte Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung führte insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 7,9 Mio. € zum 1. Januar 2017.

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

Sachverhalte im Bereich der indirekten Endkundenfinanzierung, die bisher als Verkaufstransaktionen bilanziert wurden, sind unter Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 als Leasingverhältnisse abzubilden. Dadurch stieg das Leasingvermögen zum 1. Januar 2017 um 714,2 Mio. € auf 1.143,9 Mio. €. Dieser Veränderung standen höhere Umsatzabgrenzungen in Höhe von 532,7 Mio. € gegenüber, die mit 341,7 Mio. € auf die langfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten und mit 191,1 Mio. € auf die kurzfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten entfielen. Des Weiteren wurden aus der veränderten Abbildung der indirekten Endkundenfinanzierung zusätzliche Restwertverpflichtungen unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 335,9 Mio. € ausgewiesen (Anstieg zum 1. Januar 2017 der langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 258,8 Mio. € sowie der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 77,2 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen wurden erstmals als separate Bilanzposition ausgewiesen und umfassen unter anderem auch die bislang unter den kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen zur Refinanzierung des langfristigen Leasinggeschäfts (Umgliederung zum 1. Januar 2017 in Höhe von 8,3 Mio. €).

Bislang als nicht bilanzwirksame Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildete Beschaffungsleasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 durch Erfassung von Nutzungsrechten unter den Sonstigen Sachanlagen sowie Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen innerhalb der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bilanziert. Die KION Group nimmt dabei die Wahlrechte in Anspruch, Nutzungsrechte sowie Verbindlichkeiten für geringwertige Beschaffungsleasingverhältnisse sowie Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten bilanziell nicht zu erfassen. Zum 1. Januar 2017 erhöhten sich die Sonstigen Sachanlagen um 240,8 Mio. € auf 919,1 Mio. €; analog dazu erhöhten sich die langfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 207,0 Mio. € sowie die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 55,6 Mio. €. Insgesamt führte die Erstanwendung des IFRS 16 auf die Leasingverhältnisse der KION Group zu einer Reduzierung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von –160,8 Mio. € zum 1. Januar 2017.