[2] Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften:

Im Geschäftsjahr 2011 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:

  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf eine begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7;
  • Überarbeitung des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“;
  • Änderung zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, Einstufung von Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheinen);
  • Änderungen zu IFRIC 14 „Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“, Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen;
  • IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten“;
  • Improvements to IFRS 2010.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation;
  • Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten;
  • Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • IFRS 10, „Konzernabschlüsse“;
  • IFRS 11, „Gemeinsame Vereinbarungen“;
  • IFRS 12, „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“;
  • IFRS 13, „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“;
  • Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderung in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses;
  • Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, begrenzte Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte;
  • Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Abschaffung der Korridor-Methode sowie Änderungen in der Darstellung des Pensionsaufwands;
  • IAS 27R, „Einzelabschlüsse“;
  • IAS 28R, „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“;
  • Änderungen zu IAS 32, „Finanzinstrumente: Darstellung“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • IFRIC 20, „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine“.

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage werden voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.

Die im Mai 2011 im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projekts verabschiedeten diversen Änderungen betreffen im Wesentlichen terminologische und redaktionelle Aspekte. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erwartet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/- 1 Tsd. € kommen. Die einbezogenen Abschlüsse wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION Holding 1 GmbH aufgestellt.

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