Erklärung zur Unternehmens­führung gemäß § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB enthält die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (unten 1.), relevante Angaben zu den über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandten Unternehmensführungspraktiken (unten 2.) und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats (unten 3.). Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Abschlussprüfung einzubeziehen.

1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG

Gemäß § 161 Absatz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht. Jede Abweichung von den Empfehlungen des Kodex ist ausführlich zu begründen. Die Entsprechenserklärung soll auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich sein.

Nach der Aufnahme der KION GROUP AG in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse am 28. Juni 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat die erste Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 19. Dezember 2013 verabschiedet.

Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen des geänderten Kodex beschäftigt und haben am 17. Dezember 2014 die nachfolgende zweite Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:

  1. Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2013 mit einer Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 13. Mai 2013 entsprochen.

    In Abweichung von Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex sieht die Satzung der KION GROUP AG keinen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.
  2. Am 30. Juni 2014 ist der Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Die KION GROUP AG hat seither mit der oben beschriebenen Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.

Wiesbaden, den 19. Dezember 2014

Für den Vorstand:

Gordon Riske

Dr. Thomas Toepfer

Für den Aufsichtsrat:

Dr. John Feldmann

Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der KION GROUP AG unter kiongroup.com/entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zur Unternehmensführung

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats