[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2015 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Die einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2015 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:

  • IFRIC 21 „Abgaben“;
  • Annual Improvements to IFRSs (2011 – 2013).

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften;
  • Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. die Einbringung in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen;
  • Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
  • IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“;
  • IFRS 16 „Leasingverhältnisse“;
  • Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
  • Änderungen zu IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
  • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
  • Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
  • Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
  • Annual Improvements to IFRSs (2010 – 2012);
  • Annual Improvements to IFRSs (2012 – 2014).

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ insbesondere im Hinblick auf Mehrkomponentenverträge sowie Verträge zur indirekten Endkundenfinanzierung werden derzeit noch analysiert. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.