In der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2016 wurde die Gesellschaft bis zum 11. Mai 2021 ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die erworbenen eigenen Aktien kann die Gesellschaft über die Börse oder mittels eines Angebots an sämtliche Aktionäre oder gegen Sachleistung veräußern, Letzteres insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder -beteiligungen. Die eigenen Aktien können außerdem Beschäftigten der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiter-Beteiligungsprogramms zum Erwerb angeboten werden. Sie können ferner auch eingezogen werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Die bis zu der Beschlussfassung am 12. Mai 2016 bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2013 erteilt worden war, wurde mit dem Beschluss vom 12. Mai 2016 aufgehoben.
Auch im Geschäftsjahr 2016 hat die Gesellschaft von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Zeitraum 12. September bis 27. September 2016 50.000 Aktien erworben. Von den neu erworbenen und noch im Bestand befindlichen Aktien wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 45.564 Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms KEEP für die Beschäftigten der Gesellschaft und bestimmter Konzernunternehmen verwendet.
- Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich zum 18. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 9,89 Mio. neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 9,89 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014).
Auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 18. Juli 2016 wurde das Genehmigte Kapital 2014 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vollständig ausgenutzt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 20. Juli 2016 im Handelsregister eingetragen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 98,9 Mio. € um EUR 9,89 Mio. € auf 108,79 Mio. € gegen Ausgabe von 9,89 Mio. neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Deshalb liegt derzeit keine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung mehr vor, auf deren Grundlage er das Grundkapital der Gesellschaft erhöhen könnte.
- Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2014 ferner ermächtigt, bis einschließlich zum 18. Mai 2019 Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht oder Wandlungs- oder Optionspflicht oder Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 800 Mio. € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und / oder Optionsrechte und/oder Wandlungs- oder Optionspflichten zum Bezug von insgesamt bis zu 9,89 Mio. neuen Aktien der KION GROUP AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 9,89 Mio. € zu gewähren bzw. aufzuerlegen („Ermächtigung 2014“). Zur Bedienung der Schuldverschreibungen wurde ein Bedingtes Kapital 2014 in Höhe von 9,89 Mio. € geschaffen. Von der Ermächtigung 2014 wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Das Bedingte Kapital 2014 vermindert sich unter anderem um den Anteil am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2014 ausgegeben werden. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juli 2016 wurden auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2014 9,89 Mio. neue Aktien ausgegeben. Deshalb steht kein bedingtes Kapital mehr zur Verfügung, auf dessen Grundlage der Vorstand Aktien ausgeben könnte.