Erstmalige Anwendung neuer IFRS

Die KION Group wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundsätzlich vollständig retrospektiv an. Lediglich die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 werden prospektiv angewendet. Für IFRS 9 unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen, während für IFRS 15 und IFRS 16 die Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst wurden.

Die Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie die Segmentinformationen berücksichtigen die nachfolgend dargestellten Auswirkungen und Ausweisänderungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften.