Informationen zu Finanzinstrumenten

In > TABELLE 27 werden sowohl die Buchwerte als auch die beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 dargestellt.

Wertansätze nach Klassen

27

 

30.06.2019

31.12.2018

in Mio. €

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

1

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

4,9

4,9

5,2

5,2

Finanzforderungen

35,9

35,9

35,9

35,9

Sonstige Finanzanlagen

22,2

22,2

21,0

21,0

Leasingforderungen1

1.261,2

1.264,6

1.097,3

1.102,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.100,9

1.100,9

1.036,4

1.036,4

Sonstige finanzielle Forderungen

57,9

57,9

51,2

51,2

davon nicht derivative Forderungen

43,3

43,3

41,2

41,2

davon derivative Finanzinstrumente

14,6

14,6

9,9

9,9

Flüssige Mittel

180,2

180,2

175,3

175,3

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

983,6

985,1

826,4

829,1

Schuldscheindarlehen

1.320,8

1.326,7

1.214,3

1.222,0

Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten

4,6

4,6

4,6

4,6

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

1.973,8

1.979,2

1.472,4

1.477,0

Leasingverbindlichkeiten1

561,4

563,2

740,6

743,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

995,3

995,3

904,2

904,2

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

778,7

786,7

813,2

822,1

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen1

423,1

430,4

421,2

429,2

davon Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte1

230,4

231,1

289,9

290,8

davon nicht derivative Verbindlichkeiten

106,6

106,6

87,8

87,8

davon derivative Finanzinstrumente

18,6

18,6

14,3

14,3

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und Zuordnung zu den Bewertungsstufen

Die nachfolgenden Tabellen zeigen für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zu den einzelnen Bewertungsstufen gemäß IFRS 13. > TABELLEN 28 – 29

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

28

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

30.06.2019

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

54,1

davon Finanzbeteiligungen

4,9

 

4,9

davon sonstige Finanzanlagen

 

22,2

22,2

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

12,4

12,4

davon derivative Finanzinstrumente

 

14,6

14,6

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

18,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

18,6

18,6

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

29

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

31.12.2018

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

51,7

davon Finanzbeteiligungen

5,2

 

5,2

davon sonstige Finanzanlagen

 

21,0

21,0

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

15,6

15,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

9,9

9,9

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

14,3

davon derivative Finanzinstrumente

 

14,3

14,3

Die Stufe 1 umfasst im Wesentlichen die Beteiligung an der Balyo SA, deren beizulegender Zeitwert anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wird.

Der beizulegende Zeitwert der Sonstigen Finanzanlagen wird anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind der Stufe 2 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert wird anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen durch das Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus sind der Stufe 2 Zinsswaps und Fremdwährungstermingeschäfte zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wird unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden systemunterstützt ermittelt. Dabei wird das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps berechnet sich dabei aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme fließen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgt die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Der beizulegende Zeitwert der Fremdwährungstermingeschäfte wird durch die Barwertmethode mittels Terminkursen am Bilanzstichtag systemunterstützt ermittelt.

Die KION Group schließt ausnahmslos Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode. In den ersten sechs Monaten 2019 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Finanzinstrumenten aus den Bewertungsstufen 1 oder 2.