[29] Rück­stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Verpflichtungen, künftige und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Dazu werden Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Voraussetzungen des Plans ergibt, entweder als beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Plans“) oder als leistungsorientierte Pläne („Defined Benefit Plans“) klassifiziert.