[39] Informationen zu Finanz­instrumenten

Die KION Group setzt neben den originären auch derivative Finanzinstrumente ein. Nachfolgend soll ein Überblick über die Bedeutung dieser Finanzinstrumente für die KION Group gegeben werden.

Die folgenden Tabellen stellen die unter IFRS 9 bzw. im Vorjahr unter IAS 39 gebildeten Bewertungskategorien dar. Dabei werden gemäß IFRS 7 sowohl die Buchwerte als auch die beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abgebildet. Derivative Finanzinstrumente, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 bzw. IAS 39 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen und sind somit in den > TABELLEN 108 – 109 nicht enthalten. Darüber hinaus fallen die ebenda ausgewiesenen Leasingforderungen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing sowie Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte in den Anwendungsbereich des IFRS 16 und sind daher keiner der unter IFRS 9 bzw. IAS 39 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Wertansätze nach Klassen 2018

108

Klassen

Buch­wert

davon nach Kategorien

Beizule­gender Zeitwert

FVPL

AC

FVOCI

in Mio. €

 

 

 

 

 

1

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

5,2

 

 

5,2

5,2

Finanzforderungen

35,9

 

35,9

 

35,9

Sonstige Finanzanlagen

21,0

21,0

 

 

21,0

Leasingforderungen1

1.097,3

 

 

 

1.102,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.036,4

15,6

1.020,9

 

1.036,4

Sonstige finanzielle Forderungen

51,2

 

 

 

51,2

davon nicht derivative Forderungen

41,2

 

41,2

 

41,2

davon derivative Finanzinstrumente

9,9

6,5

 

 

9,9

Flüssige Mittel

175,3

 

175,3

 

175,3

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

826,4

 

826,4

 

829,1

Schuldscheindarlehen

1.214,3

 

1.214,3

 

1.222,0

Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten

4,6

 

4,6

 

4,6

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

1.472,4

 

1.472,4

 

1.477,0

Leasingverbindlichkeiten1

740,6

 

 

 

743,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

904,2

 

904,2

 

904,2

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

813,2

 

 

 

822,1

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

421,2

 

 

 

429,2

davon Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte1

289,9

 

 

 

290,8

davon nicht derivative Verbindlichkeiten

87,8

 

87,8

 

87,8

davon derivative Finanzinstrumente

14,3

2,5

 

 

14,3

Wertansätze nach Klassen 2017*

109

Klassen

Buch­wert

davon nach Kategorien

Beizule­gender Zeitwert

FAHfT

AfS

LaR

FLaC

FLHfT

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

1

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

*

Finanzielle Verbindlichkeiten für 2017 wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 angepasst

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

Nicht konsolidierte Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen

36,0

 

36,0

 

 

 

36,0

Ausleihungen

2,2

 

 

2,2

 

 

2,2

Finanzforderungen

30,3

 

 

30,3

 

 

30,3

Sonstige Finanzanlagen

18,9

 

0,5

18,4

 

 

18,9

Leasingforderungen1

875,8

 

 

 

 

 

878,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

999,4

 

 

999,4

 

 

999,4

Sonstige finanzielle Forderungen

88,7

 

 

 

 

 

88,7

davon nicht derivative Forderungen

58,7

 

 

58,7

 

 

58,7

davon derivative Finanzinstrumente

30,0

22,2

 

 

 

 

30,0

Flüssige Mittel

173,2

 

 

173,2

 

 

173,2

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

1.253,7

 

 

 

1.253,7

 

1.259,6

Schuldscheindarlehen

1.007,3

 

 

 

1.007,3

 

1.021,0

Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten

7,7

 

 

 

7,7

 

7,7

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

437,4

 

 

 

437,4

 

439,7

Leasingverbindlichkeiten1

1.131,1

 

 

 

 

 

1.138,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

923,9

 

 

 

923,9

 

923,9

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

962,2

 

 

 

 

 

963,8

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

369,1

 

 

 

 

 

367,7

davon Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte1

515,7

 

 

 

 

 

518,8

davon nicht derivative Verbindlichkeiten

72,1

 

 

 

72,1

 

72,1

davon derivative Finanzinstrumente

5,2

 

 

 

 

1,0

5,2

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten gliedern sich im Geschäftsjahr 2018 in die in > TABELLE 110 dargestellten Bewertungskategorien nach IFRS 9. Die im Vorjahr dargestellten Bewertungskategorien wurden nach den Klassifizierungsvorschriften des IAS 39 gebildet. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten nicht die Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen (vgl. dazu auch Textziffer [41]).

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

110

in Mio. €

2018

Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–1,9

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI)

–6,4

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVPL)

–16,9

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–58,1

 

 

in Mio. €

2017

Darlehen und Forderungen (LaR)

–7,3

Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (AfS)

15,1

Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente (FAHfT, FLHfT)

35,8

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLaC)

–94,6

Die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie „FVOCI“ zum Fair Value ergab 2018 einen Verlust in Höhe von 6,4 Mio. €, der erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst wurde; eine erfolgswirksame Reklassifizierung ist bei Abgang dieser Finanzinstrumente nicht vorgesehen.

Die Nettogewinne bzw. -verluste enthalten Zinserträge in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 57,7 Mio. € (Vorjahr: 72,9 Mio. €), die aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten (Kategorie „AC“) resultieren und im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Darüber hinaus werden Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung, Dividenden, Wertberichtigungen für erwartete und eingetretene Verluste, Marktwertbewertungen von Derivaten, die nicht in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sowie andere Bewertungseffekte in die Nettoergebnisse einbezogen.

Zum Abschlussstichtag wurden in der KION Group Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in gleicher Höhe saldiert. Darüber hinaus besteht zum 31. Dezember 2018 im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten ein potenzielles Saldierungsvolumen in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Das potenzielle Saldierungsvolumen resultiert im Wesentlichen aus Netting-Vereinbarungen in den Rahmenverträgen zum Derivatehandel, die die KION Group mit Geschäftsbanken abschließt.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Flüssige Mittel, Finanzforderungen, sonstige nicht derivative Forderungen und Verbindlichkeiten sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte entsprechen bei diesen Finanzinstrumenten näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Schuldscheindarlehen sowie der Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen entspricht dem Barwert der ausstehenden Zahlungen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsstrukturkurve sowie des eigenen Ausfallrisikos. Dieser zu Zwecken der Offenlegung im Anhang ermittelte beizulegende Zeitwert wird der Bewertungsstufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.

Bei Leasingforderungen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte und Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing entspricht der beizulegende Zeitwert dem Barwert der Nettoleasingraten unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses für gleichartige Leasingverträge.

Folgende Tabellen zeigen für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zu den einzelnen Bewertungsstufen gemäß IFRS 7. > TABELLEN 111 –112

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

111

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

 

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

2018

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

51,7

davon Finanzbeteiligungen

5,2

 

5,2

davon sonstige Finanzanlagen

 

21,0

21,0

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

15,6

15,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

9,9

9,9

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

14,3

davon derivative Finanzinstrumente

 

14,3

14,3

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

112

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

 

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

2017

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

42,1

davon nicht konsolidierte Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen

11,7

 

11,7

davon sonstige Finanzanlagen

0,5

 

0,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

30,0

30,0

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

5,2

davon derivative Finanzinstrumente

 

5,2

5,2

Die Stufe 1 umfasst im Wesentlichen die Finanzbeteiligung an der Balyo SA, deren beizulegender Zeitwert anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wird.

Der beizulegende Zeitwert der Sonstigen Finanzanlagen wird anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, sind der Stufe 2 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert wird anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen durch das Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus sind der Stufe 2 Zinsswaps und Fremdwährungstermingeschäfte zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wird unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden systemunterstützt ermittelt. Dabei wird das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps berechnet sich aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme fließen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgt die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Der beizulegende Zeitwert der Fremdwährungstermingeschäfte wird über die Barwertmethode mittels Terminkursen am Bilanzstichtag systemunterstützt ermittelt.

Bei der Auswahl der Kontrahenten schließt die KION Group ausschließlich Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt die Umgruppierung zum Ende einer Berichtsperiode. 2018 erfolgten, wie im Vorjahr, keine Übertragungen zwischen den Bewertungsstufen.