Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der KION GROUP AG festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine reine Festvergütung. Die jährliche feste Vergütung der ordentlichen Mitglieder beträgt 55.000 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält dabei den dreifachen Betrag eines ordentlichen Mitglieds, also 165.000 €, und sein Stellvertreter den zweifachen Betrag eines ordentlichen Mitglieds, also 110.000 €.

Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen – mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Vermittlungsausschusses und des Nominierungsausschusses – werden gesondert vergütet. Die jährliche Vergütung für Mitglieder eines Ausschusses beträgt grundsätzlich 8.000 €; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte. Angesichts der gesteigerten Verantwortung und des damit verbundenen erhöhten Zeitaufwands erhält ein einfaches Mitglied des Prüfungsausschusses jedoch 15.000 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 45.000 € und sein Stellvertreter 30.000 €.

Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während des gesamten Geschäftsjahres an, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der Vergütung.

Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 1.500 € je Sitzungstag, wobei mit diesem Betrag mehrere Sitzungen an einem Tag abgegolten sind.

Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt vereinbart.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2018

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats lag im Geschäftsjahr 2018 bei 1.455 Tsd. € (Vorjahr: 1.386 Tsd. €). Davon entfielen 1.050 Tsd. € (Vorjahr: 955 Tsd. €) auf Vergütungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat. Die Vergütungen für die Tätigkeit in Ausschüssen (einschließlich Sitzungsgeldern) beliefen sich auf 406 Tsd. € (Vorjahr: 432 Tsd. €). In der nachfolgenden Tabelle sind die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 individualisiert ausgewiesen. > TABELLE 037

Aufsichtsratsvergütung 2018 KION GROUP AG (netto)

037

 

Feste Vergütung

Ausschuss­vergütung (fix)

Sitzungsgeld

Gesamt

Dr. Feldmann, John

165.000,00 €

31.000,00 €

21.000,00 €

217.000,00 €

Behrendt, Birgit

55.000,00 €

 

9.000,00 €

64.000,00 €

Dr. Dibelius, Alexander

55.000,00 €

8.000,00 €

13.500,00 €

76.500,00 €

Jiang Kui*

55.000,00 €

8.000,00 €

13.500,00 €

76.500,00 €

Dr. Reuter, Christina

55.000,00 €

 

7.500,00 €

62.500,00 €

Ring, Hans Peter

55.000,00 €

53.000,00 €

19.500,00 €

127.500,00 €

Tan Xuguang* (bis 30.09.2018)

41.250,00 €

 

6.000,00 €

47.250,00 €

Dr. Macht, Michael (ab 09.10.2018)

13.750,00 €

 

1.500,00 €

15.250,00 €

Xu Ping*

55.000,00 €

 

7.500,00 €

62.500,00 €

Pancarci, Özcan

110.000,00 €

8.000,00 €

18.000,00 €

136.000,00 €

Casper, Stefan

55.000,00 €

 

10.500,00 €

65.500,00 €

Kunz, Olaf

55.000,00 €

8.000,00 €

16.500,00 €

79.500,00 €

Heljic, Denis (bis 09.05.2018)

22.916,67 €

3.333,33 €

3.000,00 €

29.250,00 €

Fahrendorf, Martin (ab 10.05.2018)

36.666,67 €

 

9.000,00 €

45.666,67 €

Schädler, Alexandra

55.000,00 €

30.000,00 €

19.500,00 €

104.500,00 €

Wenzel, Claudia

55.000,00 €

8.000,00 €

18.000,00 €

81.000,00 €

Dr. Schepp, Frank

55.000,00 €

 

12.000,00 €

67.000,00 €

Milla, Jörg

55.000,00 €

20.333,33 €

22.500,00 €

97.833,33 €

Gesamt

1.049.583,33 €

177.666,67 €

228.000,00 €

1.455.250,00 €

 

 

 

 

 

* Es wurde zusätzlich Abzugsteuer (gemäß § 50 a EStG) inkl. Solidaritätszuschlag in folgender Höhe abgeführt:

70.616,31 €

3.704,46 €

12.965,62 €

87.286,39 €

Im Geschäftsjahr 2018 wurden von den Gesellschaften der KION Group keine Vergütungen oder sonstigen Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt. Ebenso wenig wurden Vorschüsse oder Kredite Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährt.