3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

3.1 Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der KION GROUP AG bestand 2019 aus fünf Mitgliedern. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, das heißt unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Kunden, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Gruppen (Stakeholder), mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich, über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. > TABELLE 003

Zuständigkeiten im Vorstand zum 31. Dezember 2019003

Vorstand

Ressorts

Gordon Riske

CEO KION GROUP AG
LMH EMEA
STILL EMEA
KION Americas
Corporate Office
Corporate Communications
Corporate Strategy
Internal Audit
Corporate Compliance KION Invest

Dr. Eike Böhm

CTO KION GROUP AG
Product & Technology Strategy
Product Development
Module & Component Development
Procurement
Quality
Production System
KION New Energy Systems

Anke Groth

CFO KION GROUP AG
Corporate Accounting / Tax
Corporate Controlling
Corporate Finance / M&A
Investor Relations
Financial Services
Corporate HR / Arbeitsdirektorin
Legal
Health, Safety & Environment
Performance Excellence

Ching Pong Quek

Chief Asia Pacific Officer KION GROUP AG
KION APAC

Susanna Schneeberger

CDO KION GROUP AG
Dematic
Software Development
KION Group IT
Data Protection
Digital Campus
Mobile Automation

Durch das Ausscheiden von Frau Schneeberger im Januar 2020 wurde die Geschäftsverteilung angepasst.

Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel alle 14 Tage statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Gelegentlich nehmen einzelne Vorstandsmitglieder per Videokonferenz an den Sitzungen teil. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, denen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesamtvorstand zustimmen muss. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Der Vorstand informiert unter Beachtung des § 90 AktG den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen zur beabsichtigten Geschäftspolitik, Unternehmensplanung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich darüber in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Budgetplanung und für größere Akquisitionen oder Investitionen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Die Gesellschaft wird gemäß ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

3.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG bestellt den Vorstand und berät und überwacht diesen bei der Leitung der Gesellschaft. Bei jeder für die KION GROUP AG grundlegenden Entscheidung wird der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend eingebunden. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist eng und vertrauensvoll. Sie ist auf den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, wobei der Aufsichtsrat jedoch regelmäßig auch ohne den Vorstand tagt.

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit in Einzelwahl gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich für seine Tätigkeit in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Seine Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat in Präsenzsitzungen, die mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. 2019 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit im Jahr 2019 finden sich ausführlich im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch textförmliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn dies der Aufsichtsratsvorsitzende oder, im Verhinderungsfall, dessen Stellvertreter für den Einzelfall bestimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine Neuaussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Andernfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig mit Unterstützung eines externen Beraters die Effizienz seiner Tätigkeit.

3.3 Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Bei der KION GROUP AG bestanden im Berichtsjahr vier ständige Ausschüsse, die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt sind, und deren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Kodex entsprechen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht. Die ständigen Ausschüsse haben sich jeweils Geschäftsordnungen gegeben, die ihre Aufgaben und ihre Arbeitsweise festlegen.

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist immer der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Des Weiteren bereitet der Präsidialausschuss auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der Entsprechenserklärung vor. Außerdem bereitet der Präsidialausschuss die Vorlagen für den Aufsichtsrat für die beabsichtigte Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden vor. Vorlagen aller Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands werden ebenfalls vom Präsidialausschuss vorbereitet. Darüber hinaus ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich daraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen, verantwortlich. Außerdem ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen im Sinne von §§ 89, 115 Aktiengesetz und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat zuständig. Der Präsidialausschuss berät – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder des Präsidialausschusses zum 31. Dezember 2019:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius
  • Jiang Kui
  • Olaf Kunz
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring
  • Claudia Wenzel

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss wird nur in Ausnahmefällen angerufen. Er schlägt dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses zum 31. Dezember 2019:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Der Zweck des Prüfungsausschusses ist es, sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung (inklusive der nichtfinanziellen Berichterstattung), des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement­systems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen und den Aufsichtsrat so bei seiner Aufgabe der Überwachung der Geschäftsleitung zu unterstützen. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, seine Qualifikationen und seine Unabhängigkeit und ist für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung verantwortlich. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 des Mitbestimmungsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Mitglieder des Prüfungsausschusses zum 31. Dezember 2019:

  • Hans Peter Ring (Vorsitzender)
  • Alexandra Schädler (stellvertretende Vorsitzende)
  • Dr. Michael Macht
  • Jörg Milla

Der Ausschussvorsitzende Hans Peter Ring ist ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats und verfügt über den gemäß §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 Aktiengesetz erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind und von den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von neuen Kandidaten für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft.

Mitglieder des Nominierungsausschusses zum 31. Dezember 2019:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius (stellvertretender Vorsitzender)
  • Birgit A. Behrendt
  • Jiang Kui