3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Material-Handling-Produkte des Unternehmens sind Maschinen, die in allen wesentlichen geografischen Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. Diese Vorgaben dienen dazu, die Gefahren durch die Nutzung der Produkte für Fahrer, sonstige Personen, Anlagen und Umwelt in unmittelbarer Arbeitsumgebung zu minimieren beziehungsweise zu eliminieren und die Leistungsfähigkeit der Maschinen sicherzustellen. So fallen diese Maschinen in der Europäischen Union unter die so genannte Maschinenrichtlinie (MRL, 2006/42/EG), andere fachspezifischen Vorgaben, wie die Emissionsrichtlinien (2000/14/EG (Geräusche), 2004/26/EG (Abgas) und die elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie (2004/108/EG), sowie produktspezifische Regelungen, zum Beispiel die Richtlinie für Produkte in explosionsgefährdeten Einsatzbereichen (94/9/EG).

Als Hersteller von Material-Handling-Produkten, die diesen Regelwerken unterliegen, hat das Unternehmen die Übereinstimmung seiner Produkte mit den Regelungsinhalten sicherzustellen und in der dafür vorgesehenen Weise zu verifizieren und zu zertifizieren.

Dabei sehen die Regelwerke je nach Produkttyp verschiedene Vorgehensweisen bei der notwendigen Erklärung über die Konformität der Produkte mit den Vorgaben vor. So arbeitet das Unternehmen sowohl mit Selbstzertifizierungen (zum Beispiel Konformitätserklärung) als auch mit Zertifizierungen durch Dritte (zum Beispiel EG-Baumusterbescheinigung). Im Ergebnis wird jedem Kunden bei der Auslieferung des Produkts mittels der CE-Erklärung bestätigt, dass das Produkt mit allen Anwendung findenden europäischen Vorschriften im Einklang steht. Viele der vorgenannten gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die der „neuen Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung" unterliegenden Richtlinien werden in produktspezifischen und anderen Normen (beispielsweise EN, ISO oder DIN) konkretisiert. Die durch diese Normen bereit gestellte Vereinfachung bei der nachweislichen Erfüllung der konkretisierten gesetzlichen Vorgaben nutzt das Unternehmen intensiv.

Als Technologieführer ist die KION Group bestrebt, die regulatorischen Vorgaben an die hergestellten Produkte zu übertreffen.

Für andere Jurisdiktionen weltweit gelten entsprechende Regelwerke und Vorgaben, die ebenfalls von den in diesen Märkten verkauften Produkten des Unternehmens erfüllt werden.

Technische Standards, Vorgaben zur Sicherheit der Produkte oder umweltrelevante Anforderungen unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung durch die dafür zuständigen Stellen. Beispielhaft seien die verschärften Emissionsrichtwerte für verbrennungsmotorisch angetriebene Stapler oder die Vorgaben und Grenzwerte für Arbeitgeber, die eigenen Mitarbeiter vor besonderen Geräusch- oder Vibrationsbelastungen zu schützen, genannt. Das Unternehmen sieht sich als Technologieführer hier gut positioniert, diesen Herausforderungen mehr als nur gerecht zu werden. Aufgrund bereits bestehender technischer Eigenschaften der Produkte sieht es sogar Chancen zur weitergehenden erfolgreichen Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb. Darüber hinaus arbeitet die KION Group insbesondere in Verbänden wie dem VDMA in Deutschland und deren Arbeitsgruppen aktiv mit, um Normen und Vorschriften kontinuierlich weiter zu entwickeln. Insgesamt erwartet die KION Group von den sich weiter entwickelnden Vorgaben keine das Geschäftsmodell wesentlich beeinträchtigenden Auswirkungen.

Neben diesen produktspezifischen Regelwerken unterliegen die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens den üblichen Vorgaben für ein exportorientiertes (zum Beispiel einschlägige Exportkontrollvorschriften) und mit Vertriebspartnern (zum Beispiel EU Gruppenfreistellungsverordnung) arbeitendes Unternehmen. Aus diesen Vorschriften oder entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den Absatzmärkten ergeben sich allerdings keine wesentlichen Einschränkungen für die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

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