Über diesen Bericht
Berichtsinhalte
In ihrem zweiten Nachhaltigkeitsbericht (NHB) zeigt die KION Group, welche Fortschritte sie im Berichtszeitraum im Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften erreicht hat. Gleichzeitig kommt die KION Group damit ihrer Verantwortung zur Aufstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nach §§ 315b, 315c i.V.m 289c bis 289e HGB nach. Der NHB enthält zudem weiterführende Informationen zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der KION Group über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Bei der Erstellung des Berichts hat sich die KION Group an den G4 Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den G4 Leitlinien, „Kern“-Option, erstellt.
Das Unternehmen hat einen Wirtschaftsprüfer mit einer externen inhaltlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit des nichtfinanziellen Konzernberichts nach § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt. Der Aufsichtsrat hat das Votum des Prüfers in seine eigenständige Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung und seine entsprechende Beschlussfassung einbezogen.
Ergänzend hierzu wurde eine inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit des vorliegenden Berichts nach den GRI Leitlinien, „Kern“-Option durchgeführt. Der Prüfauftrag und das Prüfergebnis für diese Prüfung können dem Prüfungsvermerk entnommen werden.
Wesentlichkeitsanalyse
Um die für die Berichterstattung wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, hat die KION Group die Wesentlichkeitsanalyse, die im Jahr 2015 von Linde Material Handling durchgeführt wurde, reflektiert und im Jahr 2016 auf den Konzern übertragen (siehe Wesentliche Herausforderungen für die KION Group).
Zur Identifikation der für den Konzern wesentlichen Sachverhalte im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), überprüfte der neu installierte Steuerkreis Nachhaltigkeit der KION Group im Jahr 2017 die Wesentlichkeitsanalyse und führte eine ergänzende Betrachtung der Risiken und negativen Implikationen auf Umwelt und Gesellschaft durch. Das Ergebnis lässt sich zu den sechs folgenden Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung zusammenfassen: THG-Emissionen am Standort (Aspekt „Umweltbelange“, siehe Klimaschutz), THG-Emissionen der Produkte (Aspekt „Umweltbelange“, siehe Energie- und Ressourceneffizienz), außerordentliche umweltrelevante Ereignisse (Aspekt „Umweltbelange“, siehe Umweltschutz), Mitarbeitergesundheit und -sicherheit (Aspekt „Arbeitnehmerbelange“, siehe Gesundheit und Sicherheit), Vermeidung von Korruption und Bestechung (Aspekt „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“, siehe Compliance – Vermeidung von Korruption und Bestechung), sowie Sicherheit der Produkte (Weitere Aspekte, siehe Produktverantwortung). Für die im CSR-RUG genannten Aspekte „Sozialbelange“ und „Achtung der Menschenrechte“ wurden in diesem Prozess keine wesentlichen Sachverhalte für die KION Group identifiziert, da keine damit verbundenen Angaben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von KION auf Sozialbelange und Menschenrechte vom Steuerkreis Nachhaltigkeit als erforderlich eingestuft wurden. Ein konzernweites System zur Lieferantenbewertung im Hinblick auf Sozialbelange und Menschenrechte ist zum Ende des Berichtsjahres 2017 noch nicht vollständig implementiert. Die Umsetzung erfolgt in 2018 (siehe Ausblick zur Bewertung strategischer Lieferanten durch EcoVadis – Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement).
Für das Jahr 2018 plant das Unternehmen eine Revision der Wesentlichkeitsanalyse auf Ebene der KION Group und der operativen Einheiten durchzuführen.
Nichtfinanzielle Risiken für die Geschäftstätigkeit der KION Group werden im Rahmen des Risikomanagements der KION Group adressiert, das ausführlich im Risikobericht des KION Geschäftsberichts erläutert wird. Ergänzend dazu wurden keine wesentlichen Risiken mit sehr wahrscheinlich schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die im CSR-RUG genannten Aspekte identifiziert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und den Dienstleistungen der KION Group verknüpft sind.
Hinweise auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge sind nicht für das Verständnis erforderlich.
Geltungsbereich und Berichtszeitraum
Die Berichtsinhalte beziehen sich auf die KION Group und alle ihre konsolidierten Tochtergesellschaften. Eine Liste der konsolidierten Einheiten kann Tabelle 126 des KION Group Geschäftsberichtes 2017 entnommen werden.
Die Kennzahlen wurden grundsätzlich über 125 Berichtseinheiten erfasst. Dabei werden Daten für 33 Produktions- und Verwaltungsstandorte, sogenannte "Werke" einzeln erhoben, während 92 Berichtspunkte für Vertriebs- und Servicegesellschaften teilweise Daten von mehreren Standorten aggregiert umfassen. Abweichende Aggregationsgrade in der Datenerfassung werden an der entsprechenden Stelle ausgewiesen, sofern im Ausnahmefall nicht alle Beschäftigten oder Gesellschaften der KION Group enthalten sind. Der Bericht deckt damit alle konsolidierten Gesellschaften mit Sitz in 33 Ländern und ca. 400 Standorten ab. Die Werte 2016 enthalten die Beiträge von Dematic für den erstmaligen Berichtszeitraum November / Dezember (sofern nicht anders ausgewiesen), sodass die Vergleichbarkeit des ganzjährigen Berichtszeitraums 2017 mit dem Vorjahr eingeschränkt ist.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2017 bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017 und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017.
Erfassung und Vergleichbarkeit von Daten und Informationen
Die Datensammlung, die die wesentliche Basis für die im Bericht enthaltenen Kennzahlen darstellt, wird unternehmensweit durch die Software WeSustain unterstützt. Aktuell werden rund 800 Indikatoren konzernweit erfasst.
Die Zahlenangaben in diesem Nachhaltigkeitsbericht wurden kaufmännisch gerundet. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den Summen der Einzelbeträge in den Tabellen und den angegebenen Gesamtgrößen sowie zwischen den Zahlen in den Tabellen und ihrer jeweiligen Analyse im Textteil des Nachhaltigkeitsberichts kommen. Alle prozentualen Veränderungen und Kennziffern wurden anhand der zugrunde liegenden Daten berechnet. Potentielle Abweichungen zu Daten aus vorherigen Berichten können sich durch eine zwischenzeitlich verbesserte Datenlage oder eine veränderte Berechnungsmethodik ergeben. Es liegen keine signifikanten Veränderungen, d.h. >15 Prozent in Gesamtmengen, vor.
Zukunftsbezogene Aussagen
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Planungen, Zielen, Prognosen und Schätzungen des Managements der KION Group beruhen. Das Management der KION Group übernimmt keine Garantie dafür, dass sich diese zukunftsbezogenen Aussagen auch als richtig erweisen werden. Die zukünftige Entwicklung der KION Group und ihrer nachgeordneten Konzerngesellschaften sowie die tatsächlich erreichten Ergebnisse unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten und können daher von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen.
Weitere Anmerkungen
Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verzichtet die KION Group in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen. Dies stellt jedoch keine Wertung dar. Alle Nennungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2017 liegt als Online- und PDF-Bericht in deutscher und englischer Fassung vor. Weiterführende und vertiefende Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebsite www.kiongroup.de und im Geschäftsbericht.
Der nächste Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 erscheint im Frühjahr 2019.
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über Nachhaltigkeitsinformationen
An die KION GROUP AG, Wiesbaden
Wir haben auftragsgemäß eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit hinsichtlich der Angaben im gesonderten KION Nachhaltigkeitsbericht 2017 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 der KION GROUP AG (im Folgenden „Nachhaltigkeitsbericht“) durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden: „GRI-Kriterien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Erklärungen des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualität
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1) stehen.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung, die wir – mit zeitlichen Unterbrechungen – in den Monaten Dezember 2017 bis April 2018 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern
- Durchführung eines Vor-Ort-Besuchs im Rahmen der Untersuchung der Prozesse zur Erhebung, Analyse und Aggregation ausgewählter Angaben bei den Tochtergesellschaften STILL GmbH in Hamburg und Linde Material Handling GmbH in Aschaffenburg
- Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht am Standort Aschaffenburg
- Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
- Analytische Beurteilung von Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
- Abgleich von Angaben mit den entsprechenden Daten im Jahres- und Konzernabschluss sowie zusammengefassten Lagebericht
- Beurteilung der Darstellung der Angaben.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben im KION Nachhaltigkeitsbericht 2017, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind.
Verwendungszweck des Vermerks
Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der KION GROUP AG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der KION GROUP AG durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der KION GROUP AG über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.
Begrenzung der Haftung
Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der KION GROUP AG gegenüber und ist nach Maßgabe der mit KION GROUP AG vereinbarten „Besonderen Auftragsbedingungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ sowie der „Allgemeinen Auftragsbedingungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt, 23. April 2018
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Kirsten Gräbner-Vogel)
Wirtschaftsprüferin
(ppa. Vinzenz Fundel)