Umfassendes Regelwerk in Sachen Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie und die entsprechenden Ziele der KION Group setzen auf bereits vorhandenen gruppenweit geltenden Standards und Verhaltensregeln auf, die die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherstellen (> Tabelle 3). Dazu zählt als konzernweite Richtschnur der KION Group Code of Compliance (KGCC), in dem die Leitlinien für eine ethische, werteorientierte und gesetzestreue Geschäftstätigkeit festgehalten sind. Der KGCC ist in insgesamt 23 Sprachen verfügbar und weltweit für alle Mitarbeiter verbindlich. Er gibt klare Regeln vor, unter anderem für den richtigen Umgang der Mitarbeiter miteinander sowie mit Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit. Im Berichtsjahr wurde mit der Aktualisierung des KGCC begonnen, nicht zuletzt um der Übernahme von Dematic Rechnung zu tragen.
Als deutsche Gesellschaft unterliegt die KION Group AG in erster Linie deutschem Recht. Zugleich ist das Unternehmen verpflichtet, an seinen Standorten die jeweiligen nationalen Gesetze zu befolgen. Falls verschiedene Rechtsordnungen kollidieren, beschreibt der KGCC das Vorgehen im Konzern. Enthält die lokale Rechtsordnung strengere Vorschriften als das deutsche Recht, gelten die lokalen Gesetze und Regelungen. Sind weltweit einzelne lokale Gesetze weniger streng als deutsches Recht, kann sich die KION Group als Konzern entscheiden, dass eine grundsätzlich strengere Regelung gewünscht, sinnvoll oder rechtlich notwendig ist. Diese Regelungen werden dann in unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen festgelegt und bekanntgegeben. Die Landesgesellschaften sind auch berechtigt, strengere interne Richtlinien herauszugeben, um örtlichen Gebräuchen oder anderen Überlegungen in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Richtlinien des Konzerns gelten unternehmensweit, es sei denn, sie verletzen lokales Recht oder stehen dazu in Widerspruch. Ansprechpartner in allen rechtlichen Zweifelsfällen sind die Compliance- oder die Rechtsabteilung. Der KION Group Code of Compliance ist auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich.
Darüber hinaus umfasst das konzernweite Compliance-Programm der KION Group weitere unternehmensweit geltende Regelungen (> Tabelle 3). Dazu zählen unter anderem die vor allem nach innen gerichteten KION Richtlinien zu verschiedenen Sachthemen, die KION Group Grundsätze des Lieferantenverhaltens sowie die KION Compliance-Grundsätze für externe Geschäftspartner.
Die Konzernrichtlinien zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichten die Gesellschaften der KION Group unter anderem, mindestens alle relevanten nationalen Gesetze, Verhaltensregeln und Industrienormen zu beachten, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Darüber hinaus müssen Umweltbelastungen, soweit möglich, vermieden werden (siehe auch Kapitel Umwelt).
In den Grundsätzen des Lieferantenverhaltens und den Einkaufsbedingungen der KION Group sind Nachhaltigkeitsaspekte verankert, die von den Lieferanten und Dienstleistern zu beachten sind. Auch bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten nehmen Nachhaltigkeitsaspekte (insbesondere Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Arbeitssicherheit) großen Raum ein.
Auf Gruppenebene gelten Beschäftigungsmindeststandards, die auf den von der International Labour Organization (ILO) verfassten Kernarbeitsnormen basieren. Diese umfassen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Darüber hinaus steht die KION Group für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie eine im nationalen Branchenvergleich angemessene und in jedem Fall existenzsichernde Entlohnung ihrer Mitarbeiter. Der Verantwortung der KION Group als Arbeitgeber ist in diesem Bericht das Kapitel Mitarbeiter gewidmet.
Die Einhaltung der definierten Beschäftigungsmindeststandards in allen konsolidierten Einheiten wird derzeit über eine Selbstbeurteilung im Rahmen des jährlichen internen Nachhaltigkeitsreportings überwacht. Im KION Konzern sind im Berichtszeitraum keine signifikanten Vorfälle oder Verstöße gegen die Beschäftigungsmindeststandards bekannt geworden. Zudem hat das Unternehmen keine Anhaltspunkte, dass bei einzelnen Einheiten Menschenrechte verletzt werden könnten, insbesondere in Bezug auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.
Um sicherzustellen, dass die Mindeststandards auch bei externen Partnern oder in Joint Ventures eingehalten werden, enthalten die jeweiligen Verträge in der Regel eine entsprechende Klausel auf Basis des KION Group Code of Compliance, die die Vertragspartner beispielsweise zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.
Tabelle 3Konzernweite Grundsätze und Leitlinien mit direktem Nachhaltigkeitsbezug
Compliance-Grundsätze für freie Partner in der KION Sales & Service-Organisation
Verpflichtung der Vertriebs- und Servicepartner auf die Compliance-Prinzipien der KION Group
Richtlinie zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden, Vertragspartnern und Mitarbeitern
Grundsätze des Lieferantenverhaltens
Legt die Grundsätze fest, deren Einhaltung die KION Group von ihren Lieferanten erwartet
KION Group Code of Compliance
Verhaltenskodex, setzt den Rahmen für rechtskonformes und ethisches Handeln aller Mitarbeiter der KION Group
Legt Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Produktentwicklung und Produktion fest
Richtlinie für Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz
Richtlinie zu Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, betrifft Mitarbeiter, Kunden und das Gemeinwesen
Richtlinie über Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards
Erklärung zu den grundlegenden sozialen Rechten und Prinzipien, schließt Kinder- und Zwangsarbeit aus
Richtlinie zur Vermeidung von Interessenskonflikten
Richtlinie zur Vermeidung von Interessenskonflikten, definiert die Grundsätze für Geschäftsbeziehungen der KION Group
Grundsätze des gesellschaftlichen Engagements, definieren die Schwerpunkte und Vorgaben für Spenden- und Sponsoringaktivitäten
Für ihre Nachhaltigkeitskommunikation strebt die KION Group eine transparente Berichterstattung nach den international anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) an. Für das Jahr 2018 ist eine Beteiligung am CDP (vormals Carbon Disclosure Project) geplant.
Auf der Ebene einzelner Tochterunternehmen existieren auf Basis von Kundenanforderungen weitere Elemente zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. So greift die KION Group auf die Ergebnisse des EcoVadis-Ratings zurück, dem sich verschiedene Einheiten im Berichtsjahr unterzogen haben. Bisher wurden KION Latin America (Teil von KION Americas), STILL EMEA und LMH EMEA jeweils mit Silber bewertet, Linde China (Teil von KION APAC) erhielt Bronze. Die Ergebnisse für KION North America (Teil von KION Americas) sowie Dematic waren zum Redaktionsschluss noch offen.
Bis 2020 sollen alle operativen Einheiten und auch die KION Group als Ganzes durch EcoVadis bewertet werden. Die KION Group will den Prozess vor allem zur internen Steuerung und Optimierung nutzen, einige Bewertungen für einzelne Landesgesellschaften beruhen zudem auf konkreten Kundenanforderungen.