[47] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance-Share-Plans (siehe dazu auch Textziffer [46]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands nach IFRS stellte sich wie folgt dar:

Vergütung des Vorstands (IFRS)

in Mio. €

2021

2020

Erfolgsunabhängige Komponenten

5,8

3,8

Erfolgsabhängige Komponenten

6,6

0,6

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2,1

2,4

Kurzfristig fällige Leistungen gesamt

14,6

6,8

Aktienbasierte Vergütung

11,0

1,8

Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

0,5

0,8

Langfristig fällige Leistungen gesamt

11,5

2,6

 

 

 

Gesamtvergütung (IFRS)

26,0

9,5

Im Vorjahr hat der Vorstand im Rahmen der Aufnahme der inzwischen gekündigten KfW-Liquiditätslinie auf seine einjährige und mehrjährige variable Vergütung (Tranche 2018) für das Jahr 2020 verzichtet.

Gemäß § 314 HGB ist für die aktienbasierte Vergütung keine aufwandsbezogene Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr muss die Vergütung auf Basis der Fair Values zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt in die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr der Zuteilung einbezogen werden. Der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug, unter Berücksichtigung des Hypotax-Agreements von Herrn Quek, insgesamt 7,2 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Ferner sind kein laufender Dienstzeitaufwand (–0,5 Mio. €; Vorjahr: –0,8 Mio. €) sowie keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (–2,1 Mio. €; Vorjahr: –2,4 Mio. €) in die Angabe einzubeziehen. Auf dieser Basis ergab sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt 19,6 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €).

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden, unverändert gegenüber dem Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands belief sich am 31. Dezember 2021 auf 13,2 Mio. € (Vorjahr: 11,8 Mio. €).

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung von Rechtsvorgängern der KION GROUP AG beliefen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 13,1 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €) zurückgestellt.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im separaten Vergütungsbericht 2021 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group verfügbar gemacht wird.

Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 betrug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) ohne Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2021 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) erhalten inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im separaten Vergütungsbericht 2021 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group verfügbar gemacht wird.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats betrug insgesamt 27,5 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €).