[47] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance-Share-Plan (siehe dazu auch Textziffer [46]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands nach IFRS stellte sich wie folgt dar:

Vergütung des Vorstands (IFRS)

in Mio. €

2020

2019

Erfolgsunabhängige Komponenten

3,8

4,5

Erfolgsabhängige Komponenten

0,6

3,6

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2,4

4,8

Kurzfristig fällige Leistungen gesamt

6,8

12,9

Aktienbasierte Vergütung

1,8

4,1

Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

0,8

1,3

Langfristig fällige Leistungen gesamt

2,6

5,4

 

 

 

Gesamtvergütung (IFRS)

9,5

18,3

Bedingt durch die Reduzierung von Bonuszusagen verminderten sich im Berichtsjahr die erfolgsabhängigen Komponenten der Vergütung des Vorstands.

Gemäß § 314 HGB ist für die aktienbasierte Vergütung keine aufwandsbezogene Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr muss die Vergütung auf Basis der Fair Values zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt in die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr der Zuteilung einbezogen werden. Der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug einschließlich Hypotax insgesamt 4,8 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). Ferner sind kein laufender Dienstzeitaufwand (–0,8 Mio. €; Vorjahr: –1,3 Mio. €) sowie keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (–2,4 Mio. €; Vorjahr: –4,8 Mio. €) in die Angabe einzubeziehen. Auf dieser Basis ergab sich gemäß § 314 HGB eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt 8,9 Mio. € (Vorjahr: 13,8 Mio. €).

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands belief sich am 31. Dezember 2020 auf 11,5 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €).

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung von Rechtsvorgängern der KION GROUP AG beliefen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 12,0 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) zurückgestellt.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der KION GROUP AG ist, dargestellt.

Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 betrug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) ohne Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2020 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) erhalten inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der KION GROUP AG ist, dargestellt.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beträgt insgesamt 10,9 Mio. € (Vorjahr: 19,8 Mio. €).