[40] Informationen zu Finanz­instrumenten

Die nachfolgenden Tabellen stellen die unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien dar. Dabei werden gemäß IFRS 7 sowohl die Buchwerte als auch die Fair Values der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abgebildet. Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen. Darüber hinaus fallen Leasingforderungen, Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing sowie diejenigen Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, die aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, in den Anwendungsbereich des IFRS 16 und sind daher ebenfalls keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Wertansätze nach Klassen 2020

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

1.595,3

 

 

 

1.599,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.172,7

21,6

1.151,1

 

1.172,7

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

152,9

 

 

 

152,9

davon Finanzbeteiligungen

37,5

 

 

37,5

37,5

davon Finanzforderungen

18,2

 

18,2

 

18,2

davon sonstige Finanzanlagen

23,7

23,7

 

 

23,7

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

56,0

 

56,0

 

56,0

davon derivative Finanzinstrumente

17,5

5,7

 

 

17,5

Flüssige Mittel

314,4

 

314,4

 

314,4

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.194,5

 

 

 

1.208,0

davon Schuldscheindarlehen

590,0

 

590,0

 

597,6

davon Anleihen

494,5

 

494,5

 

500,4

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

77,1

 

77,1

 

77,1

davon Sonstige Finanzverbindlichkeiten

32,9

 

32,9

 

32,9

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

2.497,0

 

2.497,0

 

2.512,8

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft1

242,2

 

 

 

244,2

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

411,4

 

411,4

 

416,9

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft1

94,2

 

 

 

95,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

910,5

 

910,5

 

910,5

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

646,9

 

 

 

656,1

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

527,0

 

 

 

536,3

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

103,2

 

103,2

 

103,2

davon derivative Finanzinstrumente

16,6

8,5

 

 

16,6

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Wertansätze nach Klassen 2019

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

1.421,0

 

 

 

1.427,4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.074,2

4,8

1.069,4

 

1.074,2

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

118,7

 

 

 

118,7

davon Finanzbeteiligungen

14,4

 

 

14,4

14,4

davon Finanzforderungen

23,9

 

23,9

 

23,9

davon sonstige Finanzanlagen

24,2

24,2

 

 

24,2

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

44,3

 

44,3

 

44,3

davon derivative Finanzinstrumente

12,0

7,2

 

 

12,0

Flüssige Mittel

211,2

 

211,2

 

211,2

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.820,5

 

 

 

1.827,7

davon Schuldscheindarlehen

1.317,3

 

1.317,3

 

1.323,9

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

498,3

 

498,3

 

498,9

davon Sonstige Finanzverbindlichkeiten

4,9

 

4,9

 

4,9

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

2.062,9

 

2.062,9

 

2.073,6

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft1

432,1

 

 

 

435,3

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

437,2

 

437,2

 

441,8

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft1

178,6

 

 

 

179,9

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

975,9

 

975,9

 

975,9

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

606,3

 

 

 

614,8

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

486,1

 

 

 

494,6

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

96,0

 

96,0

 

96,0

davon derivative Finanzinstrumente

14,3

2,5

 

 

14,3

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten gliedern sich in die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewertungskategorien nach IFRS 9. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten nicht die Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen (vgl. dazu Textziffer [42]).

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

in Mio. €

2020

2019

Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–42,6

–7,7

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI)

–0,7

–1,9

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (FVPL)

7,0

–15,7

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–112,6

–69,6

Die Nettogewinne bzw. -verluste enthielten im Geschäftsjahr 2020 Zinserträge in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 72,1 Mio. € (Vorjahr: 70,5 Mio. €), die aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten (Kategorie „AC“) resultierten und im Finanzergebnis ausgewiesen wurden. Die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten zum Fair Value (Kategorie „FVOCI“) ergab einen Verlust in Höhe von –0,7 Mio. €, der erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst wurde (Vorjahr: –1,9 Mio. €). Darüber hinaus wurden Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung, Dividenden, Wertberichtigungen für erwartete und eingetretene Verluste, Marktwertbewertungen von Derivaten, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sowie andere Bewertungseffekte in die Nettoergebnisse einbezogen.

Bestimmung des Fair Value

Flüssige Mittel, Finanzforderungen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte entsprechen bei diesen Finanzinstrumenten näherungsweise dem Fair Value.

Der Fair Value der Schuldscheindarlehen, der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Fair Value der Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, welcher aus ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultiert, entspricht jeweils dem Barwert der ausstehenden Zahlungen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsstrukturkurve sowie des eigenen Ausfallrisikos. Dieser zu Zwecken der Offenlegung im Anhang ermittelte Fair Value wird der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.

Bei Leasingforderungen, Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing sowie jenen Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, welche aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, entspricht der Fair Value jeweils dem Barwert der Nettoleasingraten unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses für gleichartige Leasingverträge.

Die Zuordnung der Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, zu den einzelnen Stufen gemäß IFRS 13 ist den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2020

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2020

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

100,4

davon Finanzbeteiligungen

2,5

 

35,0

37,5

davon sonstige Finanzanlagen

 

23,7

 

23,7

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

21,6

 

21,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

17,5

 

17,5

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

16,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

16,6

 

16,6

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2019

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2019

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

55,3

davon Finanzbeteiligungen

3,2

 

11,2

14,4

davon sonstige Finanzanlagen

 

24,2

 

24,2

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

4,8

 

4,8

davon derivative Finanzinstrumente

 

12,0

 

12,0

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

24,3

davon derivative Finanzinstrumente

 

24,3

 

24,3

Stufe 1 umfasste die Finanzbeteiligung an der Balyo SA, deren Fair Value anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wurde.

Der Fair Value der Sonstigen Finanzanlagen wurde anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, wurden der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen vom Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus wurden Derivate (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei wurde das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der Fair Value der Devisentermingeschäfte wurde über die Barwertmethode mittels Terminkursen am Bilanzstichtag systemunterstützt ermittelt. Der Fair Value der Zinsswaps berechnete sich aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme flossen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgte die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Bei der Auswahl der Kontrahenten schließt die KION Group ausschließlich Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Stufe 3 beinhaltete im Wesentlichen die Finanzbeteiligung an der Shanghai Quicktron Intelligent Technology Co., Ltd. und der Zhejiang EP Equipment Co., Ltd. Der Fair Value wurde anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt, wobei der Einsatz beobachtbarer Inputfaktoren maximiert wurde.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode.