[15] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 90,7 Mio. € (Vorjahr: 176,8 Mio. €) setzen sich zusammen aus 145,2 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 212,8 Mio. €) und 54,5 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 36,0 Mio. €).

In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,9 Prozent (Vorjahr: 14,9 Prozent) ergab sich für inländische Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent). Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften lagen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.

Die aktiven latenten Steuern waren den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:

Bilanzposten Aktive latente Steuern

in Mio. €

31.12.2020

31.12.2019

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

244,4

200,6

Sonstige Vermögenswerte

146,3

179,3

Rückstellungen

352,5

309,4

Verbindlichkeiten

640,8

653,0

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

107,2

138,1

Steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuergutschriften

20,9

10,9

Saldierungen

–1.017,2

–1.041,7

Aktive latente Steuern gesamt

494,9

449,7

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind.

Im Geschäftsjahr 2020 bestanden in der Muttergesellschaft sowie in den konsolidierten Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen, Verlustvorträgen und Steuergutschriften in Höhe von 27,6 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 743,9 Mio. € (Vorjahr: 714,9 Mio. €), von denen 146,2 Mio. € (Vorjahr: 128,9 Mio. €) begrenzt vortragbar sind, und auf Zinsvorträge in Höhe von 283,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €), wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Folglich ergab sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 160,1 Mio. € (Vorjahr: 173,0 Mio. €), der in Höhe von 124,7 Mio. € (Vorjahr: 140,9 Mio. €) steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestanden zum 31. Dezember 2020 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 134,9 Mio. € (Vorjahr: 137,4 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 115,6 Mio. € (Vorjahr: 117,1 Mio. €). Darüber hinaus bestanden ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 542,8 Mio. € (Vorjahr: 498,6 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2020 betrug 283,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €).

Die passiven latenten Steuern waren den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:

Bilanzposten Passive latente Steuern

in Mio. €

31.12.2020

31.12.2019

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

984,1

1.027,8

Sonstige Vermögenswerte

392,9

368,8

Rückstellungen

14,3

13,8

Verbindlichkeiten

127,5

186,5

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

9,5

15,7

Saldierungen

–1.017,2

–1.041,7

Passive latente Steuern gesamt

511,1

570,9

Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group und von Dematic jeweils durchgeführten Kaufpreisallokationen, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die latenten Steuern in der Bilanz erhöhten sich zusätzlich im Rahmen der Kaufpreisallokationen der Digital Applications International Limited (aktive latente Steuern um 2,2 Mio. €; passive latente Steuern um 4,2 Mio. €). Aus der Währungsumrechnung wurde zum Bilanzstichtag ein Saldo aus bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern von insgesamt 12,0 Mio. € im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung innerhalb des Sonstigen Konzernergebnisses eigenkapitalerhöhend erfasst (Vorjahr: 6,1 Mio. € eigenkapitalmindernd).

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 200,6 Mio. € (Vorjahr: 195,1 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten zum effektiv ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte.

Ertragsteuern

in Mio. €

2020

2019

Ergebnis vor Ertragsteuern

301,6

621,6

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–92,6

–191,0

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–3,6

–2,7

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

13,2

7,0

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–4,4

–13,7

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

–0,4

–0,3

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–14,3

–7,6

Nicht steuerbare Erträge / steuerfreie Erträge / Steuergutschriften

17,9

18,2

Periodenfremde Steuern

–2,5

10,3

Latente Steuern Vorperioden betreffend

0,5

5,7

Nicht anrechenbare Quellensteuern auf Dividenden

–4,1

–2,2

Sonstige

–0,5

–0,6

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–90,7

–176,8