3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

3.1 Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der KION GROUP AG bestand im Geschäftsjahr 2020 aus vier Mitgliedern. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, d. h. unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Kunden, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Gruppen (Stakeholder), mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand verantwortet gemeinschaftlich als Gesamtgremium die Geschäfte des Konzerns, entscheidet über Budget und Ressourcenallokation und trifft wesentliche operative Entscheidungen. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung sowie der festgelegten Wertgrenzen für Geschäftsvorfälle und unterrichtet laufend den Gesamtvorstand.

Zuständigkeiten im Vorstand der KION GROUP AG zum 31. Dezember 2020

Vorstand

Ressorts

Gordon Riske

CEO KION GROUP AG
LMH EMEA
STILL EMEA
Dematic, including Software & Digital Solutions Development
Corporate Communications
Corporate Office
Corporate Strategy
Digital Business
Internal Audit
KION Group IT
Mobile Automation

Dr. Eike Böhm

CTO KION GROUP AG
Product & Technology Strategy
Product Development Industrial Trucks
Product Development SCS
Module & Component Development
Procurement
Procurement SCS
Quality
Production System
KION New Energy Systems

Anke Groth

CFO KION GROUP AG
Corporate Accounting & Tax
Corporate Compliance
Corporate Controlling
Corporate Finance / M&A
Corporate HR / Arbeitsdirektorin
Financial Services
Health, Safety & Environment
Investor Relations
Legal
Performance Excellence

Ching Pong Quek

Chief Asia Pacific & Americas Officer (CAPAO) KION GROUP AG
KION Americas
KION APAC

Im Januar 2021 wurde aufgrund der Aufnahme von Herrn Andreas Krinninger und Herrn Hasan Dandashly als weitere Vorstandsmitglieder die Geschäftsverteilung angepasst.

Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel alle 14 Tage statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz an den Sitzungen wurde in den Zeiten der Corona Pandemie notwendigerweise rege Gebrauch gemacht. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, denen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesamtvorstand zustimmen muss. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Der Vorstand informiert unter Beachtung des § 90 AktG den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen zur beabsichtigten Geschäftspolitik, Unternehmensplanung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich darüber in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Budgetplanung und für größere Akquisitionen oder Investitionen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Die Gesellschaft wird gemäß ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

3.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG bestellt den Vorstand und berät und überwacht diesen bei der Leitung der Gesellschaft. Bei jeder für die KION GROUP AG grundlegenden Entscheidung wird der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend eingebunden. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist eng und vertrauensvoll. Sie ist auf den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, wobei der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum zu einzelnen Tagesordnungspunkten bereits ohne den Vorstand tagte. Zukünftig tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit in Einzelwahl gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich für seine Tätigkeit in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist auf der Website der KION GROUP AG unter www.kiongroup.com/geschaeftsordnung veröffentlicht. Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Seine Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat in Präsenzsitzungen, die mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. 2020 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt; die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit im Jahr 2020 sind ausführlich im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung dargestellt. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch textförmliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn dies der Aufsichtsratsvorsitzende oder, im Verhinderungsfall, dessen Stellvertreter für den Einzelfall bestimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine Neuaussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Andernfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig – bei Bedarf auch mit Unterstützung eines externen Beraters – die Wirksamkeit bzw. Effektivität seiner Tätigkeit und die seiner Ausschüsse (Selbstbeurteilung). Im Jahr 2020 ist eine solche Beurteilung nicht erfolgt; dies ist für 2021 vorgesehen. Zuletzt überprüfte der Aufsichtsrat sowohl 2015 als auch 2018, jeweils unterstützt von einem externen Berater, seine Effizienz (Effizienzprüfung). Dafür wurden Gespräche mit den Aufsichtsrats- sowie den Vorstandsmitgliedern geführt. Zu den Themenbereichen gehörten unter anderem (i) Regulatorische Vorgaben, (ii) die Aufgaben des Aufsichtsrats (insbesondere die Befassung mit der Strategie des Unternehmens, die Vorstandsbestellung und -vergütung), (iii) die Besetzung des Aufsichtsrats (insbesondere die Zusammensetzung und die Fortbildung), (iv) die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat, (v) die Zusammenarbeit mit dem Vorstand sowie die Informationsversorgung durch den Vorstand, (vi) die Rahmenbedingungen und die Durchführung von Sitzungen sowie (vii) die Ausschussarbeit.

3.3 Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Bei der KION GROUP AG bestanden im Berichtsjahr vier ständige Ausschüsse, die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt sind und deren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Kodex entsprechen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht. Die ständigen Ausschüsse haben sich jeweils Geschäftsordnungen gegeben, die ihre Aufgaben und ihre Arbeitsweise festlegen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Vorbereitung eines überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand befasst hat. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde im Präsidialausschuss diskutiert und aufgrund einer entsprechenden Empfehlung nach ausführlicher Aussprache im Plenum beschlossen.

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist immer der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Des Weiteren bereitet der Präsidialausschuss auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der Entsprechenserklärung vor. Außerdem bereitet der Präsidialausschuss die Vorlagen für den Aufsichtsrat für die beabsichtigte Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden vor. Vorlagen aller Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands werden ebenfalls vom Präsidialausschuss vorbereitet. Darüber hinaus ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich daraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen, verantwortlich. Außerdem ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen im Sinne von §§ 89, 115 AktG und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat zuständig. Der Präsidialausschuss berät – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder des Präsidialausschusses zum 31. Dezember 2020:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius
  • Jiang Kui
  • Olaf Kunz
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring
  • Claudia Wenzel

Der Ausschussvorsitzende Dr. Michael Macht ist ein von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss wird nur in Ausnahmefällen angerufen. Er schlägt dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses zum 31. Dezember 2020:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Der Zweck des Prüfungsausschusses ist es, sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung (inklusive der nichtfinanziellen Berichterstattung), des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen und den Aufsichtsrat so bei seiner Aufgabe der Überwachung der Geschäftsleitung zu unterstützen. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, seine Qualifikationen und seine Unabhängigkeit und ist für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung verantwortlich. Zudem nimmt der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 des Mitbestimmungsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Mitglieder des Prüfungsausschusses zum 31. Dezember 2020:

  • Hans Peter Ring (Vorsitzender)
  • Alexandra Schädler (stellvertretende Vorsitzende)
  • Dr. Michael Macht
  • Jörg Milla

Der Ausschussvorsitzende Hans Peter Ring ist ein von der Gesellschaft, dem Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats und verfügt über den gemäß §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind und von den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von neuen Kandidaten für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft.

Mitglieder des Nominierungsausschusses zum 31. Dezember 2020:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius (stellvertretender Vorsitzender)
  • Birgit A. Behrendt
  • Jiang Kui