4. Diversität

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Wesentliche Kriterien dafür sind die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.

Besetzung des Aufsichtsrats

In Anerkennung der ihn betreffenden Aufgaben und Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sollen alle Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG folgende Kriterien erfüllen:

  • Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG
  • positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung
  • persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten
  • dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen

Als weitere Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl sowie eine Höchstzugehörigkeitsdauer von vier Amtsperioden festgelegt.

Diese Vorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten.

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig von Gesellschaft und Vorstand sein (vgl. Empfehlung C.7 des Kodex 2020). Unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind derzeit Herr Dr. Macht, Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt, Frau Xu und Herr Dr. Dibelius. Frau Xu unterhält keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zur KION GROUP AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften; die beratende Tätigkeit von Frau Xu zugunsten des Ankerinvestors Weichai (über die Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l., Luxemburg, eine Tochtergesellschaft der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China), betrachtet der Aufsichtsrat als unschädlich. Herr Dr. Dibelius ist bereits seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG, dennoch sieht ihn der Aufsichtsrat als unabhängig an. Er ist weder geschäftlich noch finanziell an die Gesellschaft und/oder den Vorstand gebunden.

Darüber hinaus sollen zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein (Empfehlung C.9 des Kodex 2020). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit vier Anteilseignervertreter unabhängig vom Ankerinvestor Weichai: Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt und Herr Dr. Dibelius.

Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet. Danach sollen im Aufsichtsrat folgende Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Kenntnisse (Erfahrungen) bzw. theoretischer/akademischer Kenntnisse (Expertise) repräsentiert sein:

  • Erfahrungen
    • in den Bereichen Fahrzeugindustrie, Komponenten und Antriebstechnologien
    • im Bereich der Intralogistik
    • im Bereich Automatisierung, insbesondere der Automatisierung in der Intralogistik
    • im Bereich des Service-/After-Sales-Geschäfts, insbesondere in der Intralogistik
    • bei der Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien
  • Expertise
    • in Technologieentwicklung bzw. -bewertung
    • bezüglich Service-/After-Sales-Geschäftsmodellen und der technologischen Entwicklungen auf diesem Gebiet
    • auf den Gebieten der Digitalisierung und Automatisierung
    • Vertieftes Verständnis der EMEA-Märkte, der amerikanischen Märkte sowie der asiatischen Märkte
  • Erfahrungen
    • bei der Führung international operierender Unternehmen einschließlich der Entwicklung von Unternehmenskultur und -organisationen
    • als Aufsichtsratsmitglied in international operierenden Unternehmen
    • in den Bereichen Unternehmenskauf und Kooperationen
  • Erfahrungen und Expertise
    • bezüglich Corporate Governance und Compliance-Grundsätzen sowie deren Durchsetzung in mindestens zwei der für das Unternehmen relevanten Regionen
    • hinsichtlich Rechnungslegung und Abschlussprüfung
    • auf den Gebieten Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

Im Aufsichtsrat sind derzeit alle diese Kompetenzfelder bei jeweils mindestens sechs Aufsichtsratsmitgliedern vorhanden.

Der Aufsichtsrat erfüllt mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (5 von 16) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen. Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die inländischen Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Besetzung des Vorstands

Vor dem Hintergrund der vorangestellten Überlegungen zur Vielfalt sowie zu den demografischen Erfordernissen und strategisch-operativen Herausforderungen strebt der Aufsichtsrat eine diverse Zusammensetzung auf Vorstandsebene mit Blick auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen, aber auch auf Erfahrungen, Fähigkeiten, Kompetenzen, kulturellen Hintergrund und Persönlichkeit an. Letztlich lässt sich der Aufsichtsrat aber bei der Besetzung des Vorstands ausschließlich von der Qualifikation der infrage kommenden Personen leiten.

Bei der Umsetzung dieser Ziele zieht der Aufsichtsrat im Falle von Nach- oder Neubesetzungen des Vorstands solche Kandidaten in die engere Auswahl, die sich für das Unternehmen durch strategische Managementerfahrungen, inhaltliche Kompetenz und Qualifikation empfehlen. Entsprechend der dann vorliegenden Besetzung des Gremiums werden ergänzend auch die Kriterien zur Demografie (inklusive der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder von 65 Jahren) und Vielfalt in Betracht gezogen. Allerdings sind diese Kriterien bei der Entscheidung für eine konkrete Person nachgeordneter Natur. Der Aufsichtsrat hat daher im Jahr 2017 die nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ festzulegende und bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der KION GROUP AG mit 0 Prozent definiert, wobei diese als Mindestgröße zu verstehen ist.

Im Geschäftsjahr 2020 war mit Frau Anke Groth eins der vier Vorstandsmitglieder weiblich. Der Frauenanteil im Vorstand der KION GROUP AG liegt damit zum 31. Dezember 2020 bei 25 Prozent.

Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands

Der Präsidialausschuss beschäftigt sich bei Bedarf, teilweise unter Einbeziehung des Vorsitzenden des Vorstands, mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand (§ 7 Absatz 4 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Präsidialausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr. Die langfristige Nachfolgeplanung stellt dabei – bei Bedarf – einen Tagesordnungspunkt des Präsidialausschusses dar, in dem über Rahmenbedingungen, wie Planungshorizont, die Identifikation erforderlicher Qualifikationen sowie den internen Talentpool beraten wird. Darüber hinaus wird der Präsidialausschuss in Bezug auf die langfristige Nachfolgeplanung bei Bedarf durch eine externe Beratung unterstützt.

Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG

Grundsätzlich sieht sich der Vorstand bei der Auswahl von Kandidaten für die oberen Führungsebenen den Kriterien der Vielfalt, Leistung, Persönlichkeit und Erfahrung verpflichtet.

Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen wird bei der Besetzung von Positionen der oberen Führungsebene des Unternehmens im Rahmen der Umsetzung der neuen Strategie „KION 2027“ angestrebt, den heutigen Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang die nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ festzulegenden und bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichenden Zielgrößen auf zehn Prozent für die erste und auf 30 Prozent für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG festgelegt. Im Geschäftsjahr 2020 waren 2 der 17 leitenden Angestellten auf der ersten Führungsebene und 15 der 91 leitenden Angestellten auf der zweiten Führungsebene weiblich. Der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene der KION GROUP AG liegt damit zum 31. Dezember 2020 bei 11,8 Prozent und auf der zweiten Führungsebene auf 16,5 Prozent.

Im Rahmen der Personalstrategieinitiative 2027 wurde 2018 ein dediziertes Diversity-Programm aufgesetzt, das in Operating-Unit- und standortübergreifenden Workshops erste Aktivitätsfelder festgelegt hat. So wurde beispielsweise 2019 das Female Mentoring Program, in dem weibliche Potenzialträgerinnen des Unternehmens systematisch von Führungskräften der obersten Führungsebene des Unternehmens gecoacht werden, erfolgreich durchgeführt. Zudem ist die KION GROUP AG aktives Mitglied der Initiative „Chefsache. Wandel gestalten – für Frauen und Männer“. Dieses Netzwerk von Unternehmen sowie Führungskräften aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und Medien fühlt sich der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern verpflichtet. Der Anspruch und das Ziel der KION GROUP AG sind es, mit ihrer Teilnahme an dieser Initiative den notwendigen gesellschaftlichen Wandel mit neuen Konzepten und Ansätzen zu unterstützen.