[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. Interpretationen im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundungen aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2020 waren die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals anzuwenden:

  • Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“, Änderungen in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit,
  • Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs,
  • Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Änderungen in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform),
  • Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, Änderungen in Bezug auf Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie,
  • Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group keine wesentlichen Auswirkungen.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Interpretationen, die zum 31. Dezember 2020 vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden von den Tochterunternehmen des Konsolidierungskreises und der KION GROUP AG voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen haben.