Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2020 offen. Aus Gründen einer transparenten, vergleichbaren sowie konsistenten Darstellung wird auch weiterhin den Empfehlungen und Anregungen des Kodex 2017 gefolgt. Darüber hinaus berücksichtigt er die Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS) und des HGB.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergütungssystems wie auch der individuellen Vergütung des Vorstands und der Aufsichtsratsmitglieder sind für die KION GROUP AG maßgeblicher Bestandteil einer guten Corporate Governance.

Aufgrund des grundsätzlichen Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) am 1. Januar 2020 sowie der Empfehlungen des Kodex 2020 hat der Aufsichtsrat im Jahr 2020 für die Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG ein neues Vergütungssystem beschlossen. Darin sind auch Rückmeldungen der Investoren auf das bisherige Vergütungssystem eingeflossen. Der Aufsichtsrat hatte bereits 2019 eine Arbeitsgruppe für dieses Thema gebildet. In Einklang mit den Erstanwendungsvorschriften des ARUG II wurde das neue Vergütungssystem im Laufe des Jahres 2020 von der Arbeitsgruppe ausgearbeitet und nach entsprechender Diskussion im Präsidialausschuss im Dezember vom Plenum abschließend behandelt und beschlossen. Bei Abgabe der Entsprechenserklärung zum Kodex im Dezember 2020 ist das neue Vergütungssystem zugrunde gelegt worden und für den zukunftsgerichteten Teil der Entsprechenserklärung an den Empfehlungen des Kodex 2020 gemessen worden. Das neue Vergütungssystem wird der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt. Das neugefasste Vergütungssystem wird auf Neuverträge angewendet, die ab dem 1. Januar 2021 laufen.