[40] Informationen zu Finanz­instrumenten

Die nachfolgenden Tabellen stellen die unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien dar. Dabei werden gemäß IFRS 7 sowohl die Buchwerte als auch die Fair Values der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abgebildet. Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen. Darüber hinaus fallen Leasingforderungen, Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing sowie diejenigen Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, die aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, in den Anwendungsbereich des IFRS 16 und sind daher ebenfalls keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Wertansätze nach Klassen 2022

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

1.890,3

 

 

 

1.903,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.596,4

17,8

1.578,6

 

1.596,4

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

259,3

 

 

 

259,3

davon Finanzbeteiligungen

56,6

 

 

56,6

56,6

davon Finanzforderungen

27,6

 

27,6

 

27,6

davon sonstige Finanzanlagen

25,9

25,9

 

 

25,9

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

50,5

 

50,5

 

50,5

davon derivative Finanzinstrumente

98,7

10,8

 

 

98,7

Flüssige Mittel

318,1

 

318,1

 

318,1

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.988,6

 

 

 

1.940,2

davon Schuldscheindarlehen

319,2

 

319,2

 

317,2

davon Anleihen

496,8

 

496,8

 

447,1

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

819,3

 

819,3

 

822,7

davon Sonstige Finanzverbindlichkeiten

353,3

 

353,3

 

353,3

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

3.181,1

 

3.181,1

 

3.155,6

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft1

33,5

 

 

 

33,1

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

531,4

 

531,4

 

522,1

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft1

12,8

 

 

 

12,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.124,3

 

1.124,3

 

1.124,3

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

693,7

 

 

 

666,8

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

584,9

 

 

 

558,0

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

91,9

 

91,9

 

91,9

davon derivative Finanzinstrumente

16,9

5,3

 

 

16,9

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Wertansätze nach Klassen 2021

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

1.784,0

 

 

 

1.790,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.339,2

1,5

1.337,7

 

1.339,2

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

158,9

 

 

 

158,9

davon Finanzbeteiligungen

43,7

 

 

43,7

43,7

davon Finanzforderungen

27,3

 

27,3

 

27,3

davon sonstige Finanzanlagen

27,2

27,2

 

 

27,2

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

47,5

 

47,5

 

47,5

davon derivative Finanzinstrumente

13,2

3,9

 

 

13,2

Flüssige Mittel

483,0

 

483,0

 

483,0

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.050,5

 

 

 

1.089,4

davon Schuldscheindarlehen

418,5

 

418,5

 

424,3

davon Anleihen

495,6

 

495,6

 

528,7

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

104,0

 

104,0

 

104,0

davon Sonstige Finanzverbindlichkeiten

32,4

 

32,4

 

32,4

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

2.961,1

 

2.961,1

 

2.969,1

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft1

109,8

 

 

 

110,0

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

445,7

 

445,7

 

448,5

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft1

43,2

 

 

 

43,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.443,7

 

1.443,7

 

1.443,7

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

652,0

 

 

 

653,3

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

543,6

 

 

 

545,0

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

91,7

 

91,7

 

91,7

davon derivative Finanzinstrumente

16,6

4,8

 

 

16,6

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten gliedern sich in die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewertungskategorien nach IFRS 9. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten nicht die Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen (vgl. dazu Textziffer [42]).

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

in Mio. €

2022

2021

Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–15,0

–19,4

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI)

18,3

3,8

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (FVPL)

19,1

33,2

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–135,8

–98,3

Die Nettogewinne bzw. -verluste enthielten im Geschäftsjahr 2022 Zinserträge in Höhe von 10,1 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 109,8 Mio. € (Vorjahr: 70,3 Mio. €), die aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten (Kategorie „AC“) resultierten und im Finanzergebnis ausgewiesen wurden. Darüber hinaus wurden Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung, Dividenden, Wertberichtigungen für erwartete und eingetretene Verluste, Marktwertbewertungen von Derivaten, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sowie andere Bewertungseffekte in den Nettoergebnissen berücksichtigt.

Bestimmung des Fair Value

Flüssige Mittel, Finanzforderungen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte entsprechen bei diesen Finanzinstrumenten daher näherungsweise dem Fair Value.

Der Fair Value der Finanzverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, der aus ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossenen Refinanzierungs- transaktionen resultiert, entspricht jeweils dem Barwert der ausstehenden Zahlungen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsstrukturkurve sowie des eigenen Ausfallrisikos. Dieser zu Zwecken der Offenlegung im Anhang ermittelte Fair Value wird der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.

Bei Leasingforderungen, Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing sowie denjenigen Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft, die aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, entspricht der Fair Value jeweils dem Barwert der Nettoleasingraten unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses für gleichartige Leasingverträge.

Die Zuordnung der Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, zu den einzelnen Stufen gemäß IFRS 13 ist den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2022

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2022

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

199,0

davon Finanzbeteiligungen

0,7

 

55,9

56,6

davon sonstige Finanzanlagen

 

25,9

 

25,9

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

17,8

 

17,8

davon derivative Finanzinstrumente

 

98,7

 

98,7

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

16,9

davon derivative Finanzinstrumente

 

16,9

 

16,9

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2021

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2021

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

85,7

davon Finanzbeteiligungen

2,2

 

41,6

43,7

davon sonstige Finanzanlagen

 

27,2

 

27,2

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

1,5

 

1,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

13,2

 

13,2

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

16,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

16,6

 

16,6

Stufe 1 umfasste die Finanzbeteiligung an der Balyo SA, deren Fair Value anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wurde.

Der Fair Value der Sonstigen Finanzanlagen wurde anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, wurden der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen vom Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus wurden Derivate (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei wurde das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der Fair Value der Devisentermingeschäfte wurde über die Barwertmethode mittels Terminkursen ermittelt. Der Fair Value der Zinsswaps berechnete sich aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme flossen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgte die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Bei der Auswahl der Kontrahenten schließt die KION Group ausschließlich Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Stufe 3 beinhaltete im Wesentlichen die Finanzbeteiligungen an der Shanghai Quicktron Intelligent Technology Co., Ltd. und der Zhejiang EP Equipment Co., Ltd. Der Fair Value wurde anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt, wobei der Einsatz beobachtbarer Inputfaktoren maximiert wurde.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode.

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