3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats; Aktionäre und Hauptversammlung

3.1  Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der KION GROUP AG bestand im Geschäftsjahr 2022 überwiegend aus fünf Mitgliedern, wobei der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) die vakante Vorstandsposition des Finanzvorstands (Chief Financial Officer, CFO) und Arbeitsdirektors seit dem 1. April 2022 bis zum Ende des Berichtszeitraums interimistisch wahrnahm. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, d.h. unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Kunden, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Gruppen (Stakeholder), mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand verantwortet gemeinschaftlich als Gesamtgremium die Geschäfte des Konzerns, entscheidet über Budget und Ressourcenallokation und trifft wesentliche operative Entscheidungen. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung sowie der festgelegten Wertgrenzen für Geschäftsvorfälle und unterrichtet laufend den Gesamtvorstand.

Zuständigkeiten im Vorstand der KION GROUP AG zum 31.12.2022

Vorstand

Ressorts

Dr. Richard Robinson Smith

CEO KION GROUP AG
Corporate Office
Corporate Strategy
Corporate Communications
KION GROUP IT
Business Transformation
Internal Audit

Dr. Richard Robinson Smith (interimistisch)

CFO/Arbeitsdirektor KION GROUP AG
Corporate Accounting & Tax
Corporate Controlling
Corporate Finance/M&A
Corporate Human Resources
Legal
Corporate Compliance
Investor Relations
Finance KION ITS EMEA
Finance KION ITS APAC
Finance KION SCS

Dr. Henry Puhl

CTO KION GROUP AG
Product Strategy & New Technologies
Product Creation Processes, Tools & Data
Module & Component Development
Product Development
Procurement
Quality
New Energy
Sustainability & HSE
Mobile Automation

Andreas Krinninger

President KION ITS EMEA
OU KION ITS EMEA

Ching Pong Quek

President KION ITS APAC & Americas
OU KION ITS APAC & Americas

Hasan Dandashly

President KION SCS
OU KION SCS
KION Digital Solutions

Im Januar 2022 übernahm Dr. Richard Robinson Smith die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden der KION GROUP AG von Gordon Riske. Im Juli 2022 wurde aufgrund der Neuzuordnung von KION Mobile Automation zum Chief Technology Officer die Geschäftsverteilung des Vorstands angepasst. Zum 1. Januar 2023 übernahm Marcus A. Wassenberg die Position des Finanzvorstands. In diesem Zuge wurde die Geschäftsverteilung zum 1. Januar 2023 angepasst. Spätestens zum 1. Mai 2023 wird Valeria Gargiulo die Tätigkeit als Chief People & Sustainability Officer (CPSO) aufnehmen.

Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel alle 14 Tage statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Dabei wurden die Sitzungen des Vorstands aufgrund der internationalen Besetzung des Vorstands und der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie überwiegend hybrid (d.h. in einer Kombination von Präsenz- und virtueller Sitzung per Telefon und/oder Video) durchgeführt. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, denen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesamtvorstand zustimmen muss. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Alle Beschlüsse werden dokumentiert. Alle Sitzungen des Vorstands werden vom Corporate Office vor- und nachbereitet. An den Sitzungen nehmen regelmäßig Mitarbeiter aus dem Unternehmen als Gäste teil.

Der Vorstand informiert unter Beachtung des § 90 AktG den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen zur beabsichtigten Geschäftspolitik, Unternehmensplanung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich darüber hinaus in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, ebenso wie der Finanzvorstand mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Budgetplanung und für größere Akquisitionen oder Investitionen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Die Gesellschaft wird gemäß ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

3.2  Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG bestellt den Vorstand und berät und überwacht diesen bei der Leitung der Gesellschaft. Bei jeder für die KION GROUP AG grundlegenden Entscheidung wird der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend eingebunden. Ergänzend gilt es für den Vorstand den Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte einzuhalten. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist eng und vertrauensvoll. Sie ist auf den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Im Berichtszeitraum tagte der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit in Einzelwahl gewählt. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich für seine Tätigkeit in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung der KION GROUP AG eine Geschäftsordnung gegeben, die zuletzt am 14. Dezember 2022 angepasst wurde. Diese ist auf der Website der KION GROUP AG veröffentlicht. Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Seine Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat in der Regel in Präsenzsitzungen, die mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt acht Sitzungen des Aufsichtsrats statt; die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit im Jahr 2022, einschließlich einer individualisierten Offenlegung der Sitzungsteilnahme, sind ausführlich im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung dargestellt. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn dies der Aufsichtsratsvorsitzende oder, im Verhinderungsfall, dessen Stellvertreter für den Einzelfall bestimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine Neuaussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Andernfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Vor den Aufsichtsratssitzungen gibt es regelmäßig Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertreter mit dem Vorstand getrennt von den Anteilseignervertretern. Mit den Anteilseignervertretern finden solche Vorbesprechungen mit dem Vorstand im Bedarfsfall statt.

3.3  Corporate Governance im Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsausschüsse behandelten im Geschäftsjahr 2022 Themen der Corporate Governance turnusmäßig nach Maßgabe eines rollierenden Themenfahrplans. Damit wird gewährleistet, dass die wesentlichen Elemente der Corporate Governance in der KION Group kontinuierlich Gegenstand der Beratungen in den wesentlichen Organen des Unternehmens sind. Der Aufsichtsrat ist in diesem Zusammenhang insbesondere seinen Überwachungspflichten nach dem Aktiengesetz nachgekommen. Der zur Unterstützung dieser Aufgabe bei Finanz-, Rechnungslegungs- und Prüfungsangelegenheiten berufene Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich regelmäßig über die Rechnungslegungsstandards und die insoweit eingerichteten Prozesse, die Entwicklung der Regulierungslandschaft, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie der Abschlussprüfung informiert und ihre Wirksamkeit und Qualität überprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet.

3.4  Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig – bei Bedarf auch mit Unterstützung eines externen Beraters – die Wirksamkeit seiner Tätigkeit und die seiner Ausschüsse (Selbstbeurteilung). Zuletzt führte der Aufsichtsrat, nach erfolgten Effektivitätsprüfungen in den Geschäftsjahren 2015 und 2018, im Geschäftsjahr 2021 eine Selbstbeurteilung seiner Tätigkeit und die seiner Ausschüsse – unterstützt durch einen externen Berater – durch. Über die Ergebnisse einer solchen Selbstbeurteilung wird regelmäßig im Plenum berichtet. Aufgezeigter Verbesserungsbedarf wird aufgegriffen. Organisation und Prozesse der Aufsichtsratsarbeit werden kontinuierlich fortentwickelt.

Die nächste Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats wird aller Voraussicht nach im Geschäftsjahr 2024 erfolgen.

3.5  Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Bei der KION GROUP AG bestanden im Berichtsjahr fünf ständige Ausschüsse. Diese sind bis auf den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss paritätisch besetzt. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Darüber hinaus entsprechen die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse der Ausschüsse den Vorschriften des Aktiengesetzes und des DCGK.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht. Die ständigen Ausschüsse haben jeweils eigene Geschäftsordnungen, die die Aufgaben und die Arbeitsweise des jeweiligen Ausschusses festlegen. Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Ausschüsse und deren Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist immer der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet insbesondere die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Insoweit bereitet er auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der abgegebenen Entsprechenserklärung vor. Außerdem übernimmt der Präsidialausschuss die Vorbereitung der Vorlagen für den Aufsichtsrat für Personalmaßnahmen die Vorstandsmitglieder betreffend sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden. Darüber hinaus ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions- , Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich daraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen, verantwortlich. Der Präsidialausschuss berät – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Außerdem ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen im Sinne von §§ 89, 115 AktG und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat zuständig.

Mitglieder des Präsidialausschusses zum 31. Dezember 2022:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius
  • Jiang Kui
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring
  • Alexandra Schädler
  • Claudia Wenzel

Der Ausschussvorsitzende Dr. Michael Macht ist ein von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss wird nur in Ausnahmefällen angerufen, falls eine Bestellung oder Abberufung eines Mitglieds des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit zustande kommt. Der Vermittlungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses zum 31. Dezember 2022:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Jörg Milla
  • Hans Peter Ring

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die jeweils vom Aufsichtsrat gewählt werden. Der Zweck des Prüfungsausschusses ist es, sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung (inklusive der nichtfinanziellen Berichterstattung), des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen und den Aufsichtsrat so bei seiner Aufgabe der Überwachung der Geschäftsleitung zu unterstützen. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, dessen Qualifikationen und dessen Unabhängigkeit und ist für die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung verantwortlich. Zudem nimmt der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung und Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung vor und diskutiert regelmäßig mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Er berät und überwacht den Vorstand in Bezug auf die für die Gesellschaft bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG). Dazu zählen die Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft, nachhaltigkeitsbezogenen Chancen, Risiken und Ziele der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Besonderen Stellenwert hat der weitere Ausbau des Nachhaltigkeitsmanagements. Darunter werden die Strukturen und Prozesse verstanden, die dabei helfen, Nachhaltigkeit mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten systematisch im Unternehmen fortlaufend zu entwickeln und zu verankern. In diesem Zusammenhang bereitet er auch alle erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 des Mitbestimmungsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.

Außerhalb der Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen finden quartalsweise zwischen dem Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Wirtschaftsprüfer – und ohne Teilnahme von Vertretern der KION GROUP AG – Gespräche zu den aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie den Ergebnissen der Prüfung statt.

Die Leiter der Abteilungen Internal Audit und Corporate Compliance berichten dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses regelmäßig auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen und ohne Beteiligung des Vorstands.

Mitglieder des Prüfungsausschusses zum 31. Dezember 2022:

  • Hans Peter Ring (Vorsitzender)
  • Alexandra Schädler (stellvertretende Vorsitzende)
  • Dr. Michael Macht
  • Jörg Milla

Die Aufsichtsratsmitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die KION Group tätig ist, vertraut. Das Aufsichtsratsmitglied und der Prüfungsausschussvorsitzende Hans Peter Ring ist ein von der Gesellschaft, dem Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand in großen, auch börsennotierten Unternehmen verfügt er über den gemäß §§ 100 Absatz 5 1. Alt., 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses verfügt Alexandra Schädler aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den gemäß §§ 100 Absatz 5 2. Alt., 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Die Expertise der Prüfungsausschussmitglieder – wie auch des gesamten Aufsichtsrats – im Bereich Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung wird durch entsprechende Fortbildungen kontinuierlich vertieft und erweitert. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss in mehreren, gesonderten Terminen, auch mit Unterstützung externer Berater, vertiefte Informationen über die für das Unternehmen bedeutenden Nachhaltigkeitsfragen sowie Anforderungen und Praxiseinblicke in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bei börsennotierten Unternehmen auch in anderen Rechtsordnungen erhalten. Weitere Fortbildungen sind im ersten Halbjahr 2023 geplant.

Vergütungsausschuss

Der seit März 2021 bestehende Vergütungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder der Anteilseignervertreter und zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an, wobei Vorsitzender des Vergütungsausschusses immer der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist. Der Vergütungsausschuss befasst sich vornehmlich mit den Fragen der Vorstandsvergütung sowie dem jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht und der Vorbereitung von dessen Billigung durch die Hauptversammlung. Zudem bereitet er alle insoweit erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats insbesondere im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder vor (Zielsetzung und Zielerreichung bei kurz- und langfristigen Boni).

Mitglieder des Vergütungsausschusses zum 31. Dezember 2022:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Jiang Kui
  • Hans Peter Ring
  • Alexandra Schädler

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind und von den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von Kandidaten für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft.

Mitglieder des Nominierungsausschusses zum 31. Dezember 2022:

  • Dr. Michael Macht (Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius (stellvertretender Vorsitzender)
  • Birgit A. Behrendt
  • Jiang Kui

3.6  Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der KION GROUP AG nehmen ihre Rechte während der Hauptversammlung wahr. Sie üben dort ihr Mitsprache- und Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht entweder selbst ausüben oder eine dritte Person zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz der Hauptversammlung. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung, einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen, werden auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Gewinnverwendung, Wahl und Entlastung der Aufsichtsrats- sowie Entlastung der Vorstandsmitglieder, Bestellung des Abschlussprüfers, über Änderungen der Satzung der Gesellschaft und Kapitalmaßnahmen sowie weitere Angelegenheiten.

Die ordentliche Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022 wurde, wie auch im Geschäftsjahr 2021, aufgrund der besonderen Umstände der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie“ („Covid-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Dabei konnten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ihre Fragen schriftlich über einen passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einreichen. Die Gesellschaft beantwortete alle eingereichten Fragen strukturiert nach Themenblöcken.

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