5. Diversität

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung der verantwortlichen Unternehmensorgane von Aufsichtsrat und Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sicherzustellen. Dafür haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der KION GROUP AG ein gemeinsames Diversitätskonzept im Jahr 2017 entwickelt und zuletzt Anfang 2022 angepasst.

Wesentliche Kriterien dafür sind zum einen die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, zum anderen die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe sowie der beiden genannten Führungsebenen, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Im Einzelnen bedeutet dies:

Besetzung des Aufsichtsrats

Diverse Besetzung des Aufsichtsrats

 

Dr. Macht

Pancarci

Behrendt

Bergemann

Dr. Dibelius

Fahrendorf

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

10/2018

06/2013

01/2015

05/2022

03/2007

05/2018

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1960

1969

1959

1966

1959

1965

– Geschlecht*

m

m

w

m

m

m

– Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jiang

Lembke

Mainka

Milla

Dr. Reuter

Ring

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

12/2012

05/2022

05/2022

11/2015

05/2016

06/2013

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1964

1987

1982

1967

1985

1951

– Geschlecht

m

m

m

m

w

m

– Staatsangehörigkeit

Chinesisch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schädler

Tan

Wenzel

Xu

 

 

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

10/2013

05/2019

11/2016

01/2015

 

 

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1971

1961

1966

1972

 

 

– Geschlecht

w

m

w

w

 

 

– Staatsangehörigkeit

Deutsch

Chinesisch

Deutsch

Chinesisch

 

 

* w = weiblich / m = männlich / d = divers

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

In Anerkennung der dem Aufsichtsrat übertragenen Aufgaben und der damit verbundenen Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Diese Festsetzungen wurden im Februar 2022 überprüft und angepasst. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des DCGK sollen alle Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG: Integrität, Zusammenarbeit, Mut und Exzellenz;
  • positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung;
  • persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten sowie
  • dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen.

Als weiteres Ziel für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl festgelegt.

Diese Zielvorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Im Zusammenhang mit den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 ebenfalls ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet, das regelmäßig anlässlich der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats bzw. bei Bedarf überprüft wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wurde zuletzt im Februar 2022 überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst: So ist das Kompetenzprofil um die Expertise und Erfahrungen im Bereich „Environment, Social, Governance“ (ESG) sowie die Expertise auf dem Gebiet der „alternativen Energien“ ergänzt worden. Die Expertise eines vertieften Verständnisses der asiatischen Märkte wurde dahingehend spezifiziert, dass in diesem Kontext insbesondere ein vertieftes Verständnis des chinesischen Marktes gefordert wird.

Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats verfügt dieser in seiner derzeitigen Zusammensetzung über sämtliche im Kompetenzprofil enthaltenen Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Erfahrungen und/oder beruflicher/akademischer Ausbildung und Kenntnisse (Expertise), wobei ein besonderes Augenmerk auf die Erweiterung der Kenntnisse im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in näherer Zukunft gelegt wird:

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil (Qualifikationsmatrix) des Aufsichtsrats

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Dr. Macht

Pancarci

Behrendt

Bergemann

Dr. Dibelius

Fahrendorf

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

4

Digitalisierung und Automatisierung

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

 

– Corporate Governance

8

Rechnungslegung

 

Abschlussprüfung

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

 

– Nord- und Südamerika

 

– China

 

– Übriges Asien

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil des Aufsichtsrats (Fortsetzung)

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Jiang

Lembke

Mainka

Milla

Dr. Reuter

Ring

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

4

Digitalisierung und Automatisierung

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

 

– Corporate Governance

8

Rechnungslegung

 

Abschlussprüfung

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

 

– Nord- und Südamerika

 

– China

 

– Übriges Asien

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil des Aufsichtsrats (Fortsetzung)

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Schädler

Tan

Wenzel

Xu

Erreichte Anzahl/ Mindest­anzahl

 

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

13/4

 

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

9/4

 

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

9/4

 

4

Digitalisierung und Automatisierung

12/4

 

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

8/2

 

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

9/2

 

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

9/2

 

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

13/2

 

 

– Corporate Governance

9/2

 

8

Rechnungslegung

8/1

 

 

Abschlussprüfung

11/1

 

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

8/2

 

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

13/6

 

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

12/2

 

 

– Nord- und Südamerika

7/2

 

 

– China

9/2

 

 

– Übriges Asien

6/2

 

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Um eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten, sollen dem Aufsichtsrat sowohl insgesamt als auch aufseiten seiner von den Aktionären gewählten Mitglieder (Anteilseignervertreter) eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Grundlage für eine solche Entscheidung sind dabei das deutsche Aktienrecht sowie die detaillierten Regelungen des DCGK.

Der Aufsichtsrat hat daher im Geschäftsjahr 2020 eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig von Gesellschaft und Vorstand sein (vgl. Empfehlung C.7 des DCGK). Unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind derzeit Herr Dr. Macht, Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt, Frau Xu und Herr Dr. Dibelius. Frau Xu unterhält keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zur KION GROUP AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften; die beratende Tätigkeit von Frau Xu zugunsten des Ankerinvestors Weichai (über die Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l., Luxemburg, eine Tochtergesellschaft der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China) betrachtet der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang als unschädlich. Herr Dr. Dibelius ist bereits seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG; dennoch sieht ihn der Aufsichtsrat als unabhängig an. Er ist weder geschäftlich noch finanziell an die Gesellschaft und/oder den Vorstand gebunden.

Darüber hinaus sollen zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein (Empfehlung C.9 des DCGK). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit vier Anteilseignervertreter unabhängig vom Ankerinvestor Weichai: Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt und Herr Dr. Dibelius.

Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer (und dabei die Vertreter der IG Metall) ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Diversität im Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat gilt gemäß § 96 Abs. 2 AktG, dass sich dieser zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen muss. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG erfüllt im Geschäftsjahr 2022 mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (fünf von 16 Aufsichtsratsmitgliedern) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat.

Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.

Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben im Rahmen der Nominierung von geeigneten Kandidaten für die im Geschäftsjahr 2022 erfolgte Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern auf Anteilseignerseite an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele, das Kompetenzprofil sowie das Diversitätskonzept berücksichtigt, sodass diese erfüllt werden. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden auch bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele und das Diversitätskonzept berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen.

Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die inländischen Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Besetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat strebt eine diverse Zusammensetzung auch auf Vorstandsebene an. Dazu gehört insbesondere die angemessene Beteiligung der Geschlechter auf Vorstandsebene sowie eine Vielfalt von Erfahrungen, Fähigkeiten, Kompetenzen, kulturellem Hintergrund, Internationalität und Persönlichkeit. Grundlage für eine solche Entscheidung sind dabei das deutsche Aktienrecht sowie die detaillierten Regelungen des DCGK.

Bei der Umsetzung dieser Ziele zieht der Aufsichtsrat im Falle von Nach- oder Neubesetzungen des Vorstands solche Kandidatinnen und Kandidaten in die engere Auswahl, die sich für das Unternehmen durch strategische Managementerfahrungen, inhaltliche Kompetenz und Qualifikation empfehlen. Entsprechend der dann vorliegenden Besetzung des Gremiums werden ergänzend auch die Kriterien zur Demografie (inklusive der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder von 65 Jahren) und Vielfalt in Betracht gezogen.

Darüber hinaus gewährleistet der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter. Gemäß dem seit dem 1. August 2022 in Kraft getretenen gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot des § 76 Absatz 3a AktG muss der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens, wenn dieser aus mehr als drei Mitgliedern besteht, mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.

Der Vorstand der KION GROUP AG bestand im Jahr 2022 aus sechs Mitgliedern. Nach dem Ausscheiden von Frau Anke Groth aus dem Vorstand Ende März 2022 waren bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 die verbliebenen fünf Vorstandsmitglieder männlich. Die Position des Finanzvorstands/Arbeitsdirektors war bis zum Ende des Berichtszeitraums vakant; die Aufgaben wurden interimistisch vom Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens übernommen.

Der Aufsichtsrat hat im Oktober 2022 mit der Neubesetzung der vakanten Position beschlossen, dass ab dem Geschäftsjahr 2023 der Vorstand der KION GROUP AG auf sieben Mitglieder erweitert wird. Die neu geschaffene Position des Chief People and Sustainability Officer (CPSO) wird von Frau Valeria Gargiulo, die vakante Position des Finanzvorstands von Herrn Marcus A. Wassenberg besetzt. Mit zukünftig einem weiblichen und sechs männlichen Mitgliedern erfüllt der Vorstand der KION GROUP AG auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin die gesetzlichen Vorgaben für die Beteiligung der Geschlechter im Vorstand.

Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands

Der Präsidialausschuss beschäftigt sich bei Bedarf, teilweise unter Einbeziehung des Vorstandsvorsitzenden, mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand (§ 7 Absatz 4 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Präsidialausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr. Die langfristige Nachfolgeplanung stellt dabei – bei Bedarf – einen Tagesordnungspunkt des Präsidialausschusses dar, in dem über Rahmenbedingungen, wie Planungshorizont, die Identifikation erforderlicher Qualifikationen sowie den internen Talentpool, beraten wird. Darüber hinaus wird der Präsidialausschuss in Bezug auf die langfristige Nachfolgeplanung bei Bedarf durch eine externe Beratung unterstützt.

Im Berichtsjahr hat sich der Präsidialausschuss mit Unterstützung durch eine externe Beratung intensiv mit der Nachfolgeplanung für die vakante Position des Finanzvorstands/Arbeitsdirektors beschäftigt, nachdem Frau Anke Groth ihr Amt als Finanzvorständin/Arbeitsdirektorin zum 31. März 2022 niedergelegt hatte. Mit Blick auf die immer wichtiger werdenden strategischen Ziele der Nachhaltigkeit und der sozialen Belange wurde seitens des Aufsichtsrats beschlossen, den Vorstand der KION GROUP AG um die Position eines Chief People and Sustainability Officer zu erweitern. Bereits im Oktober 2022 gelang es, Frau Valeria Gargiulo spätestens zum 1. Mai 2023 für die neu geschaffene Position des Chief People and Sustainability Officer und Herrn Marcus A. Wassenberg ab dem 1. Januar 2023 als neuen Finanzvorstand des Konzerns zu gewinnen.

Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG

Grundsätzlich sieht sich der Vorstand bei der Auswahl von Kandidaten für die oberen Führungsebenen den Kriterien der Vielfalt, Leistung, Persönlichkeit und Erfahrung verpflichtet. Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen wird bei der Besetzung von Positionen der oberen Führungsebene des Unternehmens im Rahmen der Umsetzung der Strategie „KION 2027“ angestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zudem beabsichtigt die KION Group, Führungspositionen künftig verstärkt international zu besetzen, um der zunehmenden internationalen Ausrichtung und Komplexität des Unternehmens besser zu begegnen.

Zielgrößen unterhalb des Vorstands und Status quo

Der Vorstand hat im November 2021 die bis zum 31. Dezember 2026 zu erreichenden Zielgrößen auf 10,5 Prozent (zwei weibliche Führungskräfte) für die erste und 29,2 Prozent (27 weibliche Führungskräfte) für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG festgelegt.

Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 waren zwei der 20 leitenden Angestellten auf der ersten Führungsebene, was 10,0 Prozent entspricht, und 18 der 86 leitenden Angestellten auf der zweiten Führungsebene, was 20,9 Prozent entspricht, weiblich.

Maßnahmen zur Förderung des Frauenanteils

Der Vorstand setzt weiterhin auf eine Förderung der Entwicklung weiblicher Talente, um die gesetzten Ziele zum 31. Dezember 2026 zu erreichen.

Der Entwicklung konzerninterner Potenzialträger dienen diverse Instrumente, die entweder über ihre Struktur und Supervision eine potenzielle Benachteiligung weiblicher Beschäftigter ausschließen oder systematisch Frauen dabei unterstützen, ihre persönlichen Stärken weiterzuentwickeln. Für Erstere stehen vor allem der jährliche „Organization Capability Talent Review (OCTR)“ und systematische Personalentwicklungsprogramme wie das „KION Transition to Management Program (KTMP)“. Für Letztere steht das „Female Mentoring Program“, in dem Potenzialträgerinnen des Unternehmens systematisch von Führungskräften der obersten Führungsebene des Unternehmens gecoacht werden. Einer verstärkten Orientierung hin zu weiblichen Nachwuchskräften dient der Auswahlprozess im Rahmen des KION Trainee Programms wie auch die dezidierte Ansprache externer weiblicher Nachwuchskräfte im Recruitingprozess.

Unterstrichen wird die Stärkung von Vielfalt und Frauenförderung durch die Einrichtung des „Diversity and Inclusion Councils“, eines funktions- und unternehmensübergreifenden Gremiums, das die richtigen Maßnahmen definiert, umsetzt und den Erfolg überwacht.

Die KION GROUP AG ist zudem Mitglied der Initiative „Chefsache. Wandel gestalten – für Frauen und Männer“ und wird dort von Andreas Krinninger vertreten. Dieses Netzwerk von Unternehmen sowie Führungskräften aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und Medien fühlt sich der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern verpflichtet. Anspruch und Ziel der KION GROUP AG sind es, mit ihrer Teilnahme an dieser Initiative den notwendigen gesellschaftlichen Wandel mit neuen Konzepten und Ansätzen zu unterstützen.  

Services